Zusätzliche
Hinweise für DAAD-Studienstipendien im Fachbereich Musik
Das Fach Musikwissenschaft wird
in Deutschland ausschließlich an Universitäten
studiert. Stipendienbewerberinnen und -bewerber dieses Fachs
bewerben sich nicht in dem separaten Musikverfahren,
sondern in dem übergreifenden Verfahren für alle
wissenschaftlichen Fachgebiete.
DAAD-Studienstipendien im Fachbereich
Musik werden grundsätzlich zu Ergänzungsstudien vergeben.
Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Regel ein erstes
Abschlussexamen abgelegt haben; wenn dies nicht möglich
ist, sollen sie zumindest die Ausbildungsmöglichkeiten für
ihr Instrument im Heimatland ausgeschöpft haben. Zum Zeitpunkt
der Bewerbung dürfen sie sich nicht bereits länger als ein
Jahr in Deutschland aufhalten.
Die endgültige Auswahl der Stipendienbewerber
im Fachbereich Musik trifft eine Fachkommission des DAAD,
bestehend aus Professorinnen und Professoren deutscher Musikhochschulen.
Neben den schriftlichen Bewerbungsunterlagen bilden die einzureichenden
Tonaufnahmen die ausschlaggebende Grundlage für die Entscheidung.
Das Stipendium ist ausschließlich
zum Studium an einer der staatlichen Musikhochschulen in der
Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Die Dauer des Stipendiums
beträgt in der Regel ein Studienjahr. Die Stipendienlaufzeit beträgt, in Abhängigkeit von der Dauer des
gewählten Studiengangs oder des Studienvorhabens, zwischen 10 und 24 Monaten. Alle Stipendien werden
zunächst für ein akademisches Jahr vergeben und bei guten Leistungen entsprechend der Dauer des
Studiengangs auf Antrag verlängert. Ein Stipendium für ein mehrjähriges
Aufbaustudium kann in einzelnen Fällen auf Antrag verlängert
werden. Grundsätzlich bieten alle Musikhochschulen ein Aufbaustudium
von in der Regel vier Semestern Dauer an. Die Teilnahme an
einem Aufbaustudium führt jedoch nicht automatisch zu einer Verlängerung
des Stipendiums.
Die Zusage des Stipendiums bedeutet
keine automatische Zulassung an einer der Musikhochschulen.
Über die altersmäßigen Voraussetzungen
für die Zulassung entscheidet die jeweilige Musikhochschule,
wobei je nach Ausbildungsstand des Bewerbers und gewünschtem
Fach unterschiedliche Regelungen getroffen werden. In der Regel werden aber nur Kandidaten aufgenommen, die nicht älter als 28 bis 30 Jahre sind.
Der einzureichende Tonträger
muss folgenden Anforderungen genügen:
1. Der Tonträger muss von der Bewerberin oder dem Bewerber
vorgetragene Werke höheren Schwierigkeitsgrades enthalten.
2. Alle Aufnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung
nicht älter als ein Jahr sein und müssen von bestmöglicher
technischer Qualität sein (keine mp3, AAC, etc).
3. Ton-/Bildträger werden in Form einer Audio-CD oder DVD-Video akzeptiert. Die Audio-CD bzw. DVD-Video muss in handelsüblichen CD-/DVD-Playern abspielbar sein.
4. Die Tonträger müssen beschriftet sein mit
a) dem Namen des Bewerbers oder der Bewerberin
b) dem Namen des Komponisten/-in
c) der Werkbezeichnung
d) den einzelnen Satzangaben (je Satz ein Track)
e) Indexnummern zur Anwahl der einzelnen Werke und Sätze
f) Zeitangaben zur Dauer der einzelnen Nummern
g) dem Ort der Aufnahme
h) dem Datum der Aufnahme
i) Kennzeichnung als CD oder DVD.
Nichtbeachtung dieser Anforderungen kann zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen.
Instrumentalisten aus
dem Bereich Ernste Musik müssen vollständige
Werke (nicht nur einzelne Sätze!) aus mindestens drei
verschiedenen, für das Fach wesentlichen
Stilepochen anbieten. Eines der Werke sollte Neue Musik sein. Sollten diese Mindestkriterien nicht erfüllt sein, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.
Instrumentalisten aus dem Bereich Jazz sollten
mindestens drei Stücke unterschiedlichen Charakters bzw. unterschiedlicher
Tempi (z.B. Ballade, schnelles Stück) präsentieren.
Bewerberinnen und Bewerber für die Fächer
Kammermusik oder Liedbegleitung müssen zusätzlich
zu den drei geforderten Werken im Fach Kammermusik oder Liedbegleitung mindestens
ein Werk ihres Solofachs einspielen.
Mitglieder
von Ensembles oder Duos , die sich um ein Stipendium bewerben,
müssen sich zusätzlich zu den drei geforderten Ensemblewerken
auch mit mindestens einem Werk solistisch präsentieren.
Sänger/Sängerinnen bereiten bitte ein vergleichbar
unterschiedliches Programm aus drei Stilepochen vor, die außerdem die
Bereiche Oper, Lied und Konzert abdecken.
Die Gesamtaufnahme muss bei Gesang
mindestens 20 Minuten, bei Instrumentalspiel
mindestens 30 Minuten betragen.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung nur behandelt werden
kann, wenn die genannten formalen Anforderungen an Vollständigkeit
und Länge der Tonaufnahmen erfüllt sind!
Besondere Bedingungen gelten für Bewerberinnen und Bewerber
aus den Fächern
A) Komposition
Sie müssen eigene Kompositionen in der Form von Partituren
(bitte in vierfacher Kopie) und Tonaufnahmen einreichen, möglichst auch von Arbeiten
aus der jüngeren Zeit. Es sollen nicht mehr als drei Partituren eingereicht werden. Die Partituren müssen das
Datum der Fertigstellung tragen. Für die Tonaufnahmen
gelten die oben unter den Punkten 3. und 4. genannten Anforderungen.
Die Kandidaten reichen zusätzlich ein Werkverzeichnis ein.
B) Dirigieren und Chorleitung
Erwartet wird die Vorlage einer DVD-Aufnahme mit
eigenem Dirigieren (bei DVDs ist auf Kompatibilität mit Windows Media Player oder VLC zu achten)
aus jüngerer Zeit, die sowohl eine Probenarbeit als auch
eine Aufführung, möglichst mit dem Gesicht zur Kamera,
zeigt, so dass der Bewerber ausreichend beurteilt
werden kann. Die dirigierten Werke sollten aus verschiedenen repräsentativen
Stilepochen (z.B. Barock, Klassik, Oper, Moderne etc.) stammen.
Die gewählte Literatur muss der angestrebten Studienart (Chor- oder
Orchesterdirigieren) entsprechen. Zusätzlich ist eine Aufnahme mit eigenem Instrumentalspiel
erforderlich. Die dirigistische Darbietung
sollte 15 Minuten nicht überschreiten.
Die DVDs müssen beschriftet sein mit
• dem Namen des Bewerbers oder der Bewerberin
• dem Namen des/der Komponisten/in
• der Werkbezeichnung
• den einzelnen Satzangaben (je Satz ein Track)
• Indexnummern zur Anwahl der einzelnen Werke und Sätze
• Zeitangaben zur Dauer der einzelnen Nummern
• dem Ort der Aufnahme
• dem Datum der Aufnahme.
Der DAAD meldet die Stipendiatin oder den Stipendiaten an
der von ihm gewünschten Musikhochschule zur Zulassung
an. Bewerber sind grundsätzlich frei in der Wahl der
staatlichen Musikhochschule. Es wird deshalb dringend angeraten,
sich rechtzeitig über die einzelne Hochschule, ihr Studienangebot
und die dort Lehrenden zu unterrichten. Schon im Zusammenhang
mit der Bewerbung muss angegeben werden, an welcher Hochschule
und bei welchem Lehrer oder welcher Lehrerin das Studium angestrebt
wird und ob bereits ein Kontakt mit der entsprechenden Lehrperson
besteht. Ein Studium bei einer Lehrperson der gleichen Nationalität
oder aus dem gleichen Kulturkreis kann nur in solchen Fällen
gefördert werden, wenn diese Lehrperson schon seit langem
nicht mehr in dem ursprünglichen Kulturkreis lebt und
insbesondere sichergestellt ist, dass die Unterrichtssprache
nicht die Sprache des Herkunftslandes ist. In diesen Fällen
wird um eine Begründung der Lehrerwahl schon bei der
Bewerbung gebeten. An den Botschaften der Bundesrepublik Deutschland,
den Außenstellen des DAAD und den Goethe-Instituten
im Ausland, aber auch beim DAAD in Bonn sind weitere Informationen
über die Musikhochschulen erhältlich.
Die einzelne Musikhochschule entscheidet über die Zulassung
der Stipendiatin oder des Stipendiaten, über die Aufnahme
in eine bestimmte Klasse und über die Anrechnung bisheriger
Studienzeiten und Studienleistungen. In den meisten Fällen
ist zudem eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Bewerbungs- und Vorstellungsterminen an
der von Ihnen gewünschten Musikhochschule und beachten Sie, dass diese u.U. mehrere
Monate vor dem gewünschten Studienbeginn oder sogar vor der Stipendienentscheidung
des DAAD liegen können. Der DAAD wird sich nach einer positiven Stipendienentscheidung auch
noch einmal mit der Musikhochschule in Verbindung setzen.
Sollte ein vom DAAD positiv beschiedener Bewerber von keiner
Hochschule zugelassen werden, kann auch das ihm bereits verliehene
Stipendium nicht in Anspruch genommen werden.
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