Zusätzliche
Hinweise für DAAD-Studienstipendien in den Fachbereichen Bildende
Kunst, Design und Film
1. Das Stipendium ist grundsätzlich für ein Aufbau- oder Ergänzungsstudium (nicht aber für
ein grundständiges Studium) an einer der staatlichen Kunsthochschulen oder in einem der entsprechenden Studiengänge an einer Fachhochschule oder Universität in der
Bundesrepublik Deutschland bestimmt.
2. Die endgültige Auswahl der Stipendienbewerber in den Fachbereichen Bildende Kunst,
Design und Film trifft eine Fachkommission des DAAD, bestehend aus Hochschullehrern
dieser Fachbereiche. Neben den schriftlichen Bewerbungsunterlagen bilden die
einzureichenden Arbeitsproben die wichtigste Basis für die Entscheidung.
3. Bei gemeinschaftlichen Arbeiten bzw. Projekten ist der Beitrag der Bewerberin/des
Bewerbers zu bezeichnen oder mit schriftlichen Angaben zu benennen.
4. Folgende Arbeitsproben (keine Originalwerke) sind zur Ergänzung der übrigen Unterlagen erforderlich (bitte den
Bewerbungsunterlagen eine Aufstellung aller eingereichten Werke mit detaillierten Angaben [Größe, Erstellungsdatum, Ort usw.] beifügen; der Liste ist eine Erklärung beizufügen, dass die Werke vom Bewerber/der Bewerberin angefertigt bzw. geschaffen wurde oder wer bei Gemeinschaftswerken daran mitgewirkt hat):
a. von Malern, Bildhauern und Designern
b. von Filmemachern
Filme nur als Videokopien oder auf CD-ROM
oder DVD - es gelten die unten genannten Hinweise zum Einreichen von bewegten Bildern.
Bilddateien:
Abbildungen künstlerischer Werke können eingereicht
werden auf CD-ROM oder DVD-ROM im Format jpg. Dabei sollte auf eine übersichtliche Ordner-Struktur geachtet werden. Alle Darstellungen gemeinsam eingebettet
in ein pdf-Dokument oder eine PowerPoint-Präsentation (PowerPoint 2003) bzw. in eine Offline-Website sind ebenfalls möglich. Es
ist darauf zu achten, dass die Website mit allen heute üblichen Browsern
auch ohne spezielle Plug-ins von CD / DVD lesbar ist.
Die Anzahl der eingereichten Abbildungen sollte etwa zwischen mindestens 15 und maximal 40 liegen.
Bei
Skulpturen, Objekten und Rauminstallationen können mehrere Fotos,
aufgenommen aus unterschiedlichen Perspektiven, einen genaueren Eindruck
vermitteln.
Den Abbildungen muss eine
übersichtliche Liste mit allen wichtigen Angaben zu den einzelnen
Abbildungen / den eingereichten Werken beigefügt werden. Diese Liste
soll sowohl als Datei (txt, rtf, doc oder pdf) und zusätzlich als
Ausdruck auf Papier eingereicht werden. (Auch alle anderen wichtigen
Texte sollten sowohl digital als auch auf Papier eingereicht werden.)
Die Liste soll alle Dateinamen enthalten, und dazu die relevanten
Angaben zur jeweils abgebildeten Arbeit: Titel, Technik, Maße,
Entstehungsjahr. Wenn eine Abbildung nur ein Detail, einen Ausschnitt
zeigt, dann sollte auch das vermerkt sein.
Von
Vorteil ist, wenn die Dateinamen selbst bereits wichtige Angaben zu den
einzelnen Werken enthalten, z.B.:
CloseEncounter_OilOnCanvas_30x40cm_2009_detail.jpg
Die
Übersichtlichkeit kann eventuell erhöht werden, wenn die Arbeiten in
einzelne Werkgruppen aufgeteilt werden. Für jede Gruppe kann dann ein
einzelner Ordner mit aussagekräftigem Namen angelegt werden, z.B.: Öl
auf Leinwand, 30x40cm, 2009 (12 Abb.).
Den
einzelnen Werkgruppen / Ordnern können auch kurze erläuternde Texte
hinzugefügt werden in Form von txt-, rtf-, doc- oder pdf-Dateien.
Bei
Einbettung der Abbildungen in pdf-Dateien, eine Offline-Website oder
PowerPoint-Präsentation können die Erläuterungen zu den einzelnen Werken
als entsprechende Bildunterschriften oder zugeordnete Texte hinzugefügt
werden.
Bewegte Bilder:
Filme
und Videos können eingereicht werden auf DVD-Video mit
standard-konformem VIDEO_TS-Ordner (PAL oder NTSC, ohne Regionalcode,
ohne Kopierschutz, mit oder ohne Menü). Es ist sicherzustellen, dass die
DVD auf einem handelsüblichen DVD-Spieler problemlos läuft. Auch die
Funktionen Pause, Schnellvorlauf und -rücklauf sollen möglich sein.
Die Verwendung eines hochwertigen Rohlings, das Brennen mit nicht maximaler
Geschwindigkeit und die Überprüfung der gebrannten Dateien wird empfohlen.
Filme
und Videos können auch eingereicht werden auf DVD-ROM (Daten-DVD) oder
CD-ROM (Daten-CD), dann als wmv-, mpg-, avi-, mov- oder swf-Dateien. Die
Dateien müssen mit Programmen wie Windows Media Player oder VLC Media
Player problemlos abspielbar sein.
Videos
in HD-Auflösung können allenfalls zusätzlich eingereicht werden; das
gleiche Material muss in jedem Fall auch in SD-Auflösung verfügbar sein.
Beides muss klar gekennzeichnet sein.
Aus
der Beschriftung jeder DVD (CD) muss neben den üblichen Angaben wie
Autor, Titel, Laufzeit, Seitenverhältnis und Jahr hervorgehen, ob es
sich um eine DVD-ROM (CD-ROM) oder um eine DVD-Video handelt. Die
Datenträger dürfen nur bedruckt oder leserlich mit einem geeigneten
Stift beschriftet werden, nicht mit Aufklebern versehen werden.
Zur
Sichtung eingereichte Filme sollten eine Gesamtlänge von 12 Minuten
nicht überschreiten. Gegebenenfalls müssen ausgewählte Ausschnitte
eingereicht werden. In diesem Fall sind die Länge der Ausschnitte und
die Originallänge(n) des Films / der Filme zu nennen. Zu Referenzzwecken
können alle Filme zusätzlich in kompletter Länge mit eingereicht
werden. Eine DVD kann mehrere Filmwerke enthalten.
Zu
jedem Film / Video müssen als Ausdruck auf Papier (und wenn möglich
zusätzlich als Datei) folgende Angaben mit eingereicht werden: Name des
Autors, Titel, Laufzeit, Seitenverhältnis, Entstehungsjahr, ggf.
Synopsis und erläuternde Angaben.
Es muss
erkennbar sein, ob das Video selbst das Kunstwerk ist, oder ob es in
erster Linie ein Kunstwerk dokumentiert (als Dokumentation einer
Installation / Skulptur / Performance).
Haben
mehrere an einem Film oder Video mitgewirkt, dann müssen alle
maßgeblich Beteiligten und ihre Funktionen genannt werden. Insbesondere
der Part des Einreichers / der Einreicherin muss in diesem Fall
eindeutig benannt werden.
Die
eingereichten Arbeitsproben auf Video, CD-ROM oder DVD / DVD-ROM werden
nur auf ausdrückliches Verlangen zurückgeschickt. Ansonsten gehen die Bewerbungsunterlagen
einschließlich aller Anlagen, Muster etc. ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des
DAAD über. Eine Rücksendung erfolgt nicht; die Arbeitsproben erfolgloser Bewerber
werden ebenso wie deren übrige Bewerbungsunterlagen spätestens nach Ablauf von zwei
Jahren vernichtet.
7. Die Zusage des Stipendiums bedeutet keine automatische Zulassung an einer der
Hochschulen. Der DAAD meldet den Stipendiaten der von ihm gewünschten Hochschule. Es wird deshalb dringend angeraten, sich rechtzeitig über die einzelne Hochschule, ihr
Studienangebot und die dort lehrenden Professoren zu unterrichten. Der Bewerber sollte
schon im Zusammenhang mit seiner Bewerbung beim DAAD mitteilen, an welcher
Hochschule und bei welchem Lehrer er studieren möchte.
8. Die einzelne Hochschule entscheidet über die Zulassung des Stipendiaten, über die
Aufnahme in die Klasse eines bestimmten Lehrers und über die Anrechnung bisheriger
Studienzeiten und Studienleistungen. Gegebenenfalls ist eine Aufnahmeprüfung
erforderlich. Im Einzelfall unterrichten hierüber der DAAD und die Hochschule den
Stipendiaten. Das Stipendium wird erst wirksam, wenn die Zulassung einer Hochschule
vorliegt.
|