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DAAD - Deutscher Akademischer Austauschdienst
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Zusätzliche Hinweise für DAAD-Studienstipendien in den Fachbereichen Bildende Kunst, Design und Film

1. Das Stipendium ist grundsätzlich für ein Aufbau- oder Ergänzungsstudium (nicht aber für ein grundständiges Studium) an einer der staatlichen Kunsthochschulen oder in einem der entsprechenden Studiengänge an einer Fachhochschule oder Universität in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt.

2. Die endgültige Auswahl der Stipendienbewerber in den Fachbereichen Bildende Kunst, Design und Film trifft eine Fachkommission des DAAD, bestehend aus Hochschullehrern dieser Fachbereiche. Neben den schriftlichen Bewerbungsunterlagen bilden die einzureichenden Arbeitsproben die wichtigste Basis für die Entscheidung.

3. Bei gemeinschaftlichen Arbeiten bzw. Projekten ist der Beitrag der Bewerberin/des Bewerbers zu bezeichnen oder mit schriftlichen Angaben zu benennen.

4. Folgende Arbeitsproben (keine Originalwerke) sind zur Ergänzung der übrigen Unterlagen erforderlich (bitte den Bewerbungsunterlagen eine Aufstellung aller eingereichten Werke mit detaillierten Angaben [Größe, Erstellungsdatum, Ort usw.] beifügen; der Liste ist eine Erklärung beizufügen, dass die Werke vom Bewerber/der Bewerberin angefertigt bzw. geschaffen wurde oder wer bei Gemeinschaftswerken daran mitgewirkt hat):

a. von Malern, Bildhauern und Designern

b. von Filmemachern
Filme nur als Videokopien oder auf CD-ROM oder DVD - es gelten die unten genannten Hinweise zum Einreichen von bewegten Bildern.

Bilddateien:

Abbildungen künstlerischer Werke können eingereicht werden auf CD-ROM oder DVD-ROM im Format jpg. Dabei sollte auf eine übersichtliche Ordner-Struktur geachtet werden. Alle Darstellungen gemeinsam eingebettet in ein pdf-Dokument oder eine PowerPoint-Präsentation (PowerPoint 2003) bzw. in eine Offline-Website sind ebenfalls möglich. Es ist darauf zu achten, dass die Website mit allen heute üblichen Browsern auch ohne spezielle Plug-ins von CD / DVD lesbar ist. 

Die Anzahl der eingereichten Abbildungen sollte etwa zwischen mindestens 15 und maximal 40 liegen.

Bei Skulpturen, Objekten und Rauminstallationen können mehrere Fotos, aufgenommen aus unterschiedlichen Perspektiven, einen genaueren Eindruck vermitteln.  

Den Abbildungen muss eine übersichtliche Liste mit allen wichtigen Angaben zu den einzelnen Abbildungen / den eingereichten Werken beigefügt werden. Diese Liste soll sowohl als Datei (txt, rtf, doc oder pdf) und zusätzlich als Ausdruck auf Papier eingereicht werden. (Auch alle anderen wichtigen Texte sollten sowohl digital als auch auf Papier eingereicht werden.) Die Liste soll alle Dateinamen enthalten, und dazu die relevanten Angaben zur jeweils abgebildeten Arbeit: Titel, Technik, Maße, Entstehungsjahr. Wenn eine Abbildung nur ein Detail, einen Ausschnitt zeigt, dann sollte auch das vermerkt sein.

Von Vorteil ist, wenn die Dateinamen selbst bereits wichtige Angaben zu den einzelnen Werken enthalten, z.B.: CloseEncounter_OilOnCanvas_30x40cm_2009_detail.jpg

Die Übersichtlichkeit kann eventuell erhöht werden, wenn die Arbeiten in einzelne Werkgruppen aufgeteilt werden. Für jede Gruppe kann dann ein einzelner Ordner mit aussagekräftigem Namen angelegt werden, z.B.: Öl auf Leinwand, 30x40cm, 2009 (12 Abb.).
Den einzelnen Werkgruppen / Ordnern können auch kurze erläuternde Texte hinzugefügt werden in Form von txt-, rtf-, doc- oder pdf-Dateien.

Bei Einbettung der Abbildungen in pdf-Dateien, eine Offline-Website oder PowerPoint-Präsentation können die Erläuterungen zu den einzelnen Werken als entsprechende Bildunterschriften oder zugeordnete Texte hinzugefügt werden.


Bewegte Bilder:

Filme und Videos können eingereicht werden auf DVD-Video mit standard-konformem VIDEO_TS-Ordner (PAL oder NTSC, ohne Regionalcode, ohne Kopierschutz, mit oder ohne Menü). Es ist sicherzustellen, dass die DVD auf einem handelsüblichen DVD-Spieler problemlos läuft. Auch die Funktionen Pause, Schnellvorlauf und -rücklauf sollen möglich sein. Die Verwendung eines hochwertigen Rohlings, das Brennen mit nicht maximaler Geschwindigkeit und die Überprüfung der gebrannten Dateien wird empfohlen.

Filme und Videos können auch eingereicht werden auf DVD-ROM (Daten-DVD) oder CD-ROM (Daten-CD), dann als wmv-, mpg-, avi-, mov- oder swf-Dateien. Die Dateien müssen mit Programmen wie Windows Media Player oder VLC Media Player problemlos abspielbar sein.

Videos in HD-Auflösung können allenfalls zusätzlich eingereicht werden; das gleiche Material muss in jedem Fall auch in SD-Auflösung verfügbar sein. Beides muss klar gekennzeichnet sein.

Aus der Beschriftung jeder DVD (CD) muss neben den üblichen Angaben wie Autor, Titel, Laufzeit, Seitenverhältnis und Jahr hervorgehen, ob es sich um eine DVD-ROM (CD-ROM) oder um eine DVD-Video handelt. Die Datenträger dürfen nur bedruckt oder leserlich mit einem geeigneten Stift beschriftet werden, nicht mit Aufklebern versehen werden.

Zur Sichtung eingereichte Filme sollten eine Gesamtlänge von 12 Minuten nicht überschreiten. Gegebenenfalls müssen ausgewählte Ausschnitte eingereicht werden. In diesem Fall sind die Länge der Ausschnitte und die Originallänge(n) des Films / der Filme zu nennen. Zu Referenzzwecken können alle Filme zusätzlich in kompletter Länge mit eingereicht werden. Eine DVD kann mehrere Filmwerke enthalten.

Zu jedem Film / Video müssen als Ausdruck auf Papier (und wenn möglich zusätzlich als Datei) folgende Angaben mit eingereicht werden: Name des Autors, Titel, Laufzeit, Seitenverhältnis, Entstehungsjahr, ggf. Synopsis und erläuternde Angaben.

Es muss erkennbar sein, ob das Video selbst das Kunstwerk ist, oder ob es in erster Linie ein Kunstwerk dokumentiert (als Dokumentation einer Installation / Skulptur / Performance).

Haben mehrere an einem Film oder Video mitgewirkt, dann müssen alle maßgeblich Beteiligten und ihre Funktionen genannt werden. Insbesondere der Part des Einreichers / der Einreicherin muss in diesem Fall eindeutig benannt werden.

Die eingereichten Arbeitsproben auf Video, CD-ROM oder DVD / DVD-ROM werden nur auf ausdrückliches Verlangen zurückgeschickt. Ansonsten gehen die Bewerbungsunterlagen einschließlich aller Anlagen, Muster etc. ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des DAAD über. Eine Rücksendung erfolgt nicht; die Arbeitsproben erfolgloser Bewerber werden ebenso wie deren übrige Bewerbungsunterlagen spätestens nach Ablauf von zwei Jahren vernichtet.

7. Die Zusage des Stipendiums bedeutet keine automatische Zulassung an einer der Hochschulen. Der DAAD meldet den Stipendiaten der von ihm gewünschten Hochschule. Es wird deshalb dringend angeraten, sich rechtzeitig über die einzelne Hochschule, ihr Studienangebot und die dort lehrenden Professoren zu unterrichten. Der Bewerber sollte schon im Zusammenhang mit seiner Bewerbung beim DAAD mitteilen, an welcher Hochschule und bei welchem Lehrer er studieren möchte.

8. Die einzelne Hochschule entscheidet über die Zulassung des Stipendiaten, über die Aufnahme in die Klasse eines bestimmten Lehrers und über die Anrechnung bisheriger Studienzeiten und Studienleistungen. Gegebenenfalls ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Im Einzelfall unterrichten hierüber der DAAD und die Hochschule den Stipendiaten. Das Stipendium wird erst wirksam, wenn die Zulassung einer Hochschule vorliegt.


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