Zusätzliche Hinweise
für DAAD-Forschungsstipendien für Bewerber aus medizinischen
Fachbereichen
Im Rahmen des Programms „Forschungsstipendien“
(einschließlich der „Forschungsstipendien“
nach dem so genannten „Sandwich-Modell“) fördert
der DAAD Studien- und Forschungsaufenthalte ausländischer
Nachwuchswissenschaftler (u.a. aus den Bereichen Humanmedizin,
Zahnmedizin, Veterinärmedizin) in Deutschland.
Förderungsmöglichkeiten für Bewerber
aus medizinischen Fachbereichen:
a) Mit einem nicht verlängerbaren
Forschungsstipendium von bis zu einem Jahr können
folgende Vorhaben gefördert werden:
• Fortbildung im klinischen Bereich
(z.B. im Rahmen einer Facharztausbildung im Heimatland)
• Forschungsprojekte
• Aufenthalte zum Zweck der Materialsammlung
für eine Dissertation im Heimatland oder für eine
Publikation
Der DAAD fördert keine vollständige mehrjährige
Facharztausbildung in Deutschland.
b) Ein verlängerbares Forschungsstipendium
kann nur für rein naturwissenschaftliche Promotionsvorhaben
in Deutschland (z.B. Dr. rer. nat., Dr. rer. medic.) verliehen
werden. Die Gesamtförderdauer kann drei, in Ausnahmefällen
vier Jahre betragen.
Eine Förderung für
die Anfertigung einer medizinischen Doktorarbeit (Dr. med.,
Dr. med. vet., Dr. med. dent.) ist dagegen ausgeschlossen.
Stipendiaten, die in Deutschland den ärztlichen Beruf
ausüben (auch ein Ausbildungsabschnitt im Rahmen der
Facharztausbildung bedeutet in Deutschland die Ausübung
des ärztlichen Berufs) bzw. Kontakt mit Patienten haben,
benötigen eine „Erlaubnis zur vorübergehenden
Ausübung des ärztlichen Berufs“ des
zuständigen Regierungspräsidiums des Bundeslandes
ihrer Gasthochschule. Bewerber mit einem Vorhaben, das die
Arbeit mit Patienten beinhaltet, müssen daher neben den
allgemeinen Bewerbungsbedingungen im Programm Forschungsstipendien
in der Regel zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:
• eine mindestens 7-jährige medizinische Ausbildung
mit Hochschulexamen (Ärzte aus Entwicklungsländern
müssen zusätzlich mindestens 3 Jahre Berufspraxis
nach abgeschlossener medizinischer Ausbildung nachweisen);
• Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung
des ärztlichen Berufs im Heimatland.
Allen Stipendiaten, die eine Berufserlaubnis benötigen,
schickt der DAAD rechtzeitig vor Stipendienantritt weitere
Informationen und ggf. Formulare zu.
Stipendiaten, denen ein Forschungsstipendium von
bis zu sechs Monaten zugesprochen wurde, müssen,
falls eine Berufserlaubnis erforderlich ist, diese bereits
vom Heimatland aus selbst beantragen. Erst nach Erteilung
der Berufserlaubnis wird die Stipendienzusage wirksam und
kann das Stipendium angetreten werden.
Stipendiaten mit einer Stipendienlaufzeit von mehr
als sechs Monaten müssen den Antrag auf „Erlaubnis
zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen
Berufs“ über den DAAD stellen. Um unnötige
Verzögerungen zu vermeiden, müssen die erforderlichen
Unterlagen bereits vor Antritt des Stipendiums bzw. vor dem
ggf. vorgeschalteten Sprachkurs im Heimatland besorgt und
rechtzeitig dem DAAD zugeschickt werden. Bis zur Erteilung
der Erlaubnis durch das zuständige Regierungspräsidium
können mehrere Wochen vergehen.
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