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Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
Wann besteht Visumspflicht?
Wenn ausländische
Studierende nach Deutschland einreisen wollen, benötigen sie
ein Visum zu Studienzwecken (=Aufenthaltserlaubnis in der
Form des Sichtvermerks). Das Visum muss Ihnen die deutsche
Botschaft oder das deutsche Konsulat in Ihrem Heimatland ausgestellt
haben. Von dieser Regelung ausgenommen sind Studienbewerber/innen
und Studierende aus den EU-Staaten und aus Staaten, mit denen
die Bundesrepublik abweichende Regelungen vereinbart hat.
Dies gilt zurzeit für Australien, Honduras, Island, Israel,
Japan, Kanada, Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, Norwegen,
San Marino, Schweiz und die USA.
Angehonge einer Reihe weiterer Staaten konnen ebenfalls visumsfrei
einreisen, wenn sie sich weniger als drei monate in Deutschland
aufhalten wollen. Nach Ablauf dieser Frist benötigen Sie jedoch
ein Visum zu Studienzwecken, das Sie nur in ihrem Heimatland
beantragen können. Sie müssen also erst wieder ausreisen,
was eventuell hohe Kosten und Zeitverlust bedeutet.
Reisen Sie auf keinen Fall als Tourist ein! Ein Touristenvisum
kann nicht im Nachhinein in ein Studentenvisum umgewandelt
werden.
Überall auf der Welt brauchen bürokratische Vorgänge ihre
Zeit. Damit Sie nicht unnötig Zeit verlieren, raten wir Ihnen,
sich so früh wie möglich bei der deutschen Auslandsvertretung
beraten zu lassen, welche Unterlagen Sie für einen Visumsantrag
benötigen.
Erforderliche Unterlagen
Für den Antrag auf ein Studentenvisum bei der deutschen Botschaft oder
dem deutschen Konsulat müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- einen gültigen Reisepass, etliche Passfotos
- eine in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (das
ist das Abiturzeugnis oder ein entsprechendes Äquivalent),
- einen Nachweis über Ihre bisherigen Studienleistungen,
- einen Finanzierungsnachweis (siehe unten),
- den Zulassungsbescheid von Ihrer Wunschhochschule oder eine Bewerberbestätigung,
die bescheinig dass Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen der Hochschule
vorliegen.
Visum für Studienbewerber
Konnten Sie von ihrem Heimatland aus noch keine Kontakte
zu deutschen Universitäten knüpfen, so gibt es neben dem Visum
zu Studienzwecken eine zweite Form von Visum, mit dem Sie
zunächst ohne formelle Bewerbung und ohne Zulassung einer
Hochschule oder studienvorbereitenden Einrichtung (Studienkolleg)
nach Deutschland einreisen können, den sogenannen Studienbewerber-Sichtvermerk.
Mit diesem können Sie sich drei Monate lang in Deutschland
über die Möglichkeiten eines Studiums informieren, fehlende
Unterlagen für eine Bewerbung oder zur Aufnahme des Fachstudiums
beschaffen und dann die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
verlängern lassen, ohne ausreisen zu müssen. Die notwendigen
Unterlagen sind die gleichen wie oben, außer dem Zulassungsbescheid.
Finanzielle Voraussetzungen
Die meisten ausländischen Studenten studieren ohne Stipendium in Deutschland.
Es ist daher wichtig, die eigenen finanziellen Möglichkeiten realistisch
einzuschätzen. Sie müssen die deutschen Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden
davon überzeugen, dass Sie für die Dauer Ihres gesamten Aufenthalts in
Deutschland über die notwendigen Mittel zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten
verfügen. Im Kapitel über Kosten und Förderungsmöglichkeiten können Sie
sehen, wie sich die Kosten von etwa € 720,- in den alten Ländern bzw.
€ 540,- in den neuen Ländern aufteilen.
Keine Chance für Werkstudenten
Planen Sie nicht, Ihren Studienaufenthalt durch Arbeit in Deutschland
zu finanzieren! Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für internationale
Studierende sind sehr streng. Ihre Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie
nur zum Studium. Sie ist keine Arbeitserlaubnis! Studierende aus der EU
dürfen zwar in Deutschland arbeiten, allerdings ist die Arbeitslosigkeit
in Deutschland ein großes Problem, und sie werden kaum etwas finden. Stipendiaten
und internationale Studierende, die nicht aus der EU kommen, dürfen insgesamt
nur drei Monate im Jahr arbeiten und werden dabei streng kontrolliert.
Wegen der genauen Bestimmungen erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen
Ausländerbehörde an Ihrem Studienort. Sie sollten also den Finanzierungsnachweis
sehr ernst nehmen.
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