Wiedereinladungen
für ehemalige Stipendiaten
Ziel:
Zur Aufrechterhaltung
des Kontaktes mit Deutschland können ehemalige Forschungs- oder Studienstipendiaten des DAAD mit einer Stipendienlaufzeit von mehr als sechs Monaten und ehemalige DDR-Stipendiaten, die mindestens ein Jahr in der
DDR studiert haben, eine Wiedereinladung beantragen. Gefördert werden Forschungs- und Arbeitsvorhaben an
einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule oder außeruniversitären
Forschungseinrichtung. Ehemalige Stipendiaten, die außerhalb des Wissenschaftsbereichs
tätig sind, können auch eine Förderung für einen Arbeitsaufenthalt an einer anderen
Institution von Wirtschaft, Verwaltung, Kultur oder Medien beantragen.
Laufzeit:
Die
Dauer der Forschungs- und Arbeitsaufenthalte beträgt, in Abhängigkeit
von der Arbeitsplanung des Bewerbers, zwischen einem und drei Monaten.
Stipendienleistungen:
Die monatliche Stipendienrate beträgt je nach akademischem
Status 1.840,- € für Assistenten, Assistenzprofessoren und jüngere
Dozenten und 1.990,- € für Professoren, in Ausnahmefällen 2.240,-
€.
Darüber hinaus zahlt der DAAD in der Regel eine angemessene
Reisekostenpauschale, es sei denn, diese werden vom Heimatland
bzw. von anderer Seite getragen.
Zusätzliche Mittel für begleitende Familienangehörige stehen nicht zur Verfügung.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Eine Wiedereinladung können oben genannte ehemalige Stipendiaten beantragen,
die seit mindestens drei Jahren in ihr Heimatland zurückgekehrt
sind.
Wichtigstes Auswahlkriterium ist ein überzeugendes und gut
geplantes Forschungs- bzw. Arbeitsvorhaben für den Deutschlandaufenthalt,
das mit einem betreuenden Gastgeber in Deutschland inhaltlich und zeitlich
abgestimmt ist. Arbeitsvorhaben außerhalb der
Wissenschaft müssen nachhaltige Effekte für die berufliche Tätigkeit der Antragsteller,
Multiplikatoreneffekte z.B. durch geplante Publikationen und/oder eine Stärkung der
Kooperation mit Deutschland erwarten lassen. Den Bewerbungsunterlagen muss eine Bestätigung des Gastgebers beigefügt werden, die ausdrücklich
auf das Forschungs- oder Arbeitsvorhaben Bezug nimmt und die Betreuung des Vorhabens sowie
die Bereitstellung eines unvergüteten Arbeitsplatzes an der gastgebenden Einrichtung
zusagt.
Die Förderung des DAAD für einen Forschungs- oder Arbeitsaufenthalt
kann nur einmal innerhalb von drei Jahren in Anspruch genommen
werden.
Bewerbungsort, Termine und Beratung:
Ihre Bewerbung
reichen Sie bitte beim DAAD Informationszentrum Kiew vom 01.09.2011
bis zum 15.11.2011.
Zur weiteren Beratung stehen Ihnen das DAAD Informationszentrum
Kiew und die DAAD-Lektoren
zur Verfügung. Bewerbungen direkt beim DAAD Bonn
sind nicht möglich.
Bewerbungsunterlagen:
1. DAAD-Bewerbungsformular
(„Antragsformular für Forschungs-/ Arbeitsaufenthalte
ausländischer Hochschullehrer“), zu finden unter www.daad.de/de/form.
2. Lückenloser Lebenslauf.
3. Liste der Publikationen.
4. Überzeugendes und gut geplanntes Forschungs- bzw.
Arbeitsvorhaben für den Deutschlandaufenthalt, das mit dem
deutschen Kollegen inhaltlich und zeitlich abgestimmt ist.
5 . Zeit- und Ortsplan des geplanten Aufenthaltes.
6 . Einladung vom deutschen Kollegen.
7. Kopie des Diploms des Kandidaten oder des Doktors der Wissenschaften.
Die Bewerbungsunterlagen müssen in drei Exemplaren
in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.
Unvollständige Bewerbungen können leider nicht
berücksichtigt werden. Ein vollständiger Bewerbungsantrag
umfasst alle oben aufgeführten Unterlagen im Original
und zwei Kopien.
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