Stipendien für Künstler und Architekten: Studienstipendien Ziel:
Die Stipendien
bieten ausländischen Bewerbern aus den Fachbereichen Bildende
Kunst, Design, Film, Musik und Architektur sowie Darstellende Kunst (Schauspiel,
Regie, Tanz und Choreographie etc.) die Möglichkeit, an einer staatlichen
bzw. staatlich anerkannten deutschen Hochschule vertiefende
Studien ohne Abschluss oder ein Aufbaustudium zur Erlangung eines Abschlusses (z.B. Master/Diplom) in Deutschland durchzuführen.
Laufzeit:
Die Stipendienlaufzeit beträgt, in Abhängigkeit von der Dauer des gewählten Studiengangs oder des
Studienvorhabens, zwischen 10 und 24 Monaten. Alle Stipendien werden zunächst für ein
akademisches Jahr vergeben und bei guten Leistungen entsprechend der Dauer des Studiengangs
auf Antrag verlängert.
Stipendienleistungen:
Der DAAD zahlt
eine monatliche Stipendienrate von 750 €. Das Stipendium beinhaltet
außerdem in der Regel bestimmte Leistungen für
den Krankenversicherungsschutz in Deutschland. Darüber
hinaus zahlt der DAAD in der Regel eine angemessene Reisekostenpauschale,
es sei denn, diese Kosten werden vom Heimatland bzw. von anderer
Seite getragen. Weiterhin werden eine Studienbeihilfe und
gegebenenfalls Mietbeihilfen und Familienzuschläge gewährt.
Zur Verbesserung der Deutschkenntnisse wird der netzbasierte Sprachkurs „Deutsch-Uni
Online (DUO)“ empfohlen. Der DAAD übernimmt die Kursgebühren für sechs Monate ab
Erhalt der Stipendienzusage. Außerdem kann beim DAAD ein Zuschuss zu einem
selbstgewählten stipendienbegleitenden Deutschkurs beantragt werden. Weitere
Informationen dazu werden mit der Stipendienzusage mitgeteilt.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Bewerbungsort, Termine und Beratung:
Ihre Bewerbung
reichen Sie bitte beim DAAD Informationszentrum Kiew vom 01.09.2011
bis zum 20.11.2011 (Architekten: bis zum 1. November) ein.
Zur weiteren Beratung stehen Ihnen das DAAD Informationszentrum
Kiew und die DAAD-Lektoren
zur Verfügung.
Bewerbungen direkt beim DAAD Bonn
sind nicht möglich.
Bewerbungsunterlagen:
1. DAAD-Bewerbungsformular
(„Antrag auf ein Forschungs-/ Studienstipendium“).
2. Lückenloser Lebenslauf.
3. Gegebenenfalls Liste der Publikationen.
4. Ausführliche und präzise Darlegung
des Studienvorhabens in Deutschland sowie die Darstellung
der bisherigen Studienarbeiten, die für die Entscheidung
von besonderer Wichtigkeit sind.
5. Ein Gutachten von einem Fachprofessor, das über
die wissenschaftliche oder künstlerische Befähigung des Bewerbers Auskunft
gibt. Das Gutachten ist vertraulich, alle drei Exemplare sind im verschlossenen Umschlag einzureichen. Das Gutachten muss den Stempel der Universität tragen und in amtlich beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.
6. Zeugnisunterlagen: Amtlich beglaubigte Kopien
- aller Hochschulzeugnisse über sämtliche Jahresprüfungen
(mit allen Einzelnoten)
- des Reifezeugnisses bzw. entsprechenden Schulzeugnisses
mit allen Einzelnoten.
Allen Zeugnissen muss eine Erklärung des Notensystems beigefügt
werden. Zeugniskopien sind amtlich beglaubigt vorzulegen.
Die Richtigkeit von Übersetzungen muss bestätigt werden.
7. Eine schriftliche Betreuungszusage eines deutschen Fachprofessors bzw. Information zum Aufbaustudium (z.B. Auszug aus dem Internet mit folgenden Angaben: Genaue Bezeichnung des Studienganges, Dauer des Studiengangs in Semestern/Regelstudienzeit, Überblick über die Ziele und Inhalte des Studiengangs, Sprachliche, fachliche und formale Eingangsvoraussetzungen für die Zulassung zum Studium, Höhe der Studiengebühren.
8. a. Deutschkenntnisse*: onDaF, Sprachzeugnis vom DAAD-Lektor, TestDaF, ZMP, ZOP, DSH, DSD-II
sowie falls erforderlich
b. Englischkenntnisse: TOEFL, IELTS oder ein anderes
Sprachzeugnis (möglich auch das DAAD-Sprachzeugnis, ausgefüllt vom Hochschullehrer für Englisch)
9. Gegebenenfalls Sonstiges (z.B. Auszeichnungen)
10. Arbeitsproben/Aufnahmen (s. zusätzliche Hinweise).
11. Aktuelle Fotografien, aufgeklebt auf die Bewerbungsformulare.
* erforderlich auch von Bewerbern mit nur geringen oder
gar keinen Deutschkenntnissen. Für englischsprachige Programme reicht ein DAAD-Sprachzeugnis aus, ausgestellt von einem
DAAD-Lektor oder Hochschullehrer für Deutsch. Das Sprachzeugnis soll
helfen, den Bewerber in den für ihn richtigen Sprachkurs einzustufen. Fehlende
deutsche Sprachkenntnisse sind - z.B. bei Bewerbungen für englischsprachige
Studiengänge - kein Ausschlussgrund
Die Bewerbungsunterlagen müssen in drei Exemplaren
in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.
Unvollständige Bewerbungen können leider nicht
berücksichtigt werden. Ein vollständiger Bewerbungsantrag
umfasst alle oben aufgeführten Unterlagen im Original
und zwei Kopien. |