Programm für internationale Juristen
"Einführung in das deutsche Recht mit Praxisbezug"
Programmbeschreibung
Das Programmangebot richtet sich an junge
Juristen mit ein- bis zweijähriger Berufserfahrung.
Während eines 8-monatigen kombinierten Studien- und Praxisaufenthaltes
vermittelt es einen vertieften Einblick in das deutsche Recht,
schwerpunktmäßig in das öffentliche und private Wirtschaftsrecht.
Durch die Verknüpfung einer Einführung in das deutsche Recht
mit einem Praktikum in Kanzleien, Banken
oder Versicherungen unterscheidet sich das Programm von den
LL.M.- oder Magister-Programmen deutscher Universitäten und
wendet sich insbesondere an solche Juristen, die nicht nur
theoretische Kenntnisse, sondern auch praktische Erfahrungen
sammeln wollen.
Der Kurs hat nur wenige (maximal 20) Teilnehmer, so daß
ein intensives Arbeiten möglich ist. Auf die unterschiedlichen
fachlichen Voraussetzungen und Interessenschwerpunkte der
Teilnehmer wird soweit als möglich eingegangen; der Unterrichtsstoff
kann in gewissem Rahmen frei gestaltet werden.
Das 1963 initiierte Programm genießt bei Unternehmen und
Anwaltskanzleien im In- und Ausland hohes Ansehen.
Programminhalte
Stipendienlaufzeit:
2. Oktoberhälfte 2007 bis Ende
Juni 2008.
Die Stipendienzeit ist in zwei Abschnitte gegliedert:
Abschnitt 1: Universität
Tübingen
Der erste Teil des Programms findet voraussichtlich vom
16. Oktober bis 15. Dezember 2007 in Tübingen,
einer süddeutschen Stadt mit einer der ältesten Universitäten
Deutschlands, statt. Die Teilnehmer nehmen an den folgenden
vier Kursen teil:
1. Der Kurs Einführung in die Grundzüge und
Begrifflichkeiten des deutschen Rechts (Umfang
ca. 85 Stunden) vermittelt grundlegende und vertiefte Kenntnisse
in allen wesentlichen Gebieten des deutschen Rechts (Zivil-
und Wirtschaftsrecht, Strafrecht sowie Öffentliches Recht).
Dieser Kurs wird von Dozenten der juristischen Fakultät
abgehalten. Die erforderliche Fachliteratur wird zu Beginn
des Kurses zur Verfügung gestellt. Weiterhin besteht Gelegenheit,
sich unter Betreuung durch einen der Dozenten in ein Spezialthema
eigener Wahl einzuarbeiten und ein Referat zu halten. Zudem
ist der Besuch des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe,
des Landgerichts Tübingen, der Zentralen Ermittlungsstelle
für Verbrechen des NS-Regimes in Ludwigsburg sowie einer
Stuttgarter Anwaltskanzlei vorgesehen. Diese Besuche werden
in dem Kurs entsprechend vorbereitet.
2. Begleitend dazu wird ein Kurs Juristische
Fachsprache angeboten (Umfang ca. 48 Stunden).
In diesem Kurs stehen praktische Übungen im Vordergrund.
Die Teilnehmer erhalten umfangreiche Hilfen bei der Erweiterung
ihres juristischen Wortschatzes, und sie haben ausreichend
Gelegenheit, selbst juristische Schriftsätze zu formulieren
(Klagen, Anwaltsschriftsätze etc.), um auf diese Weise sowohl
ihre Fachsprache als auch ihre juristischen Kenntnisse zu
vertiefen. Der Kurs dient darüber hinaus dazu, allgemeine
Fragen aus Politik und Wirtschaft anzusprechen. Die erforderliche
Fachliteratur wird zu Beginn des Kurses zur Verfügung gestellt.
3. Der intensive Sprachkurs (ca.
76 Stunden in Kleingruppen) dient der Verbesserung der Deutschkenntnisse,
ist also kein Anfängerlehrgang. Der Unterricht wird von
erfahrenen Sprachlehrern der Abteilung “Internationale Sprachprogramme”
der Universität Tübingen durchgeführt. Auf fortgeschrittenem
Niveau werden folgende Themen behandelt: typische Strukturen
der deutschen Schriftsprache, Wortschatz, Stil und Textgestaltung,
Phonetik, Umgangssprache und Alltagskultur. Ein Lehrbuch
wird zu Beginn des Kurses zur Verfügung gestellt.
4. Schließlich haben die Teilnehmer Gelegenheit, an ergänzenden
Veranstaltungen mit juristischer und landeskundlicher
Thematik teilzunehmen. Im Rahmen dieses Kursteils
ist eine Begrüßung durch den Kanzler der Universität mit
einem anschließenden Fachvortrag vorgesehen. Weiterhin finden
eine Stadtführung durch Tübingen, ein geselliger Begegnungsabend,
eine Themenexkursion „Kommune und Kultur“, u. a. mit einem
Besuch der Burg Hohenzollern statt. Eventuell können weitere
Veranstaltungen auf Wunsch der Teilnehmer organisiert werden.
Abschnitt 2: Justizministerium
Düsseldorf
Der zweite Teil des Programms findet von Januar
bis Juni 2008 unter Leitung des Justizministeriums
des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf statt und setzt
sich wie folgt zusammen:
1. Von Januar bis März findet am Oberlandesgericht
Düsseldorf ein theoretischer Blockunterricht statt. Es werden
Lehrveranstaltungen in den Rechtsgebieten Gerichtsverfassungsgesetz
und Zivilprozeßordnung, Internationales Privatrecht, Staats-
und Verwaltungsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht,
Wettbewerbs- und Kartellrecht, Markenrecht (einschließlich
Urheberrecht und Nebengebiete) sowie Steuerrecht (einschließlich
deutsches internationales Steuerrecht) angeboten. Dieser
von Praktikern, überwiegend Richterinnen und Richtern geleitete
Unterricht hat das Ziel, die im Tübinger Teil erworbenen
Kenntnisse des deutschen Rechts zu vertiefen und in weitere
Spezialrechtsgebiete einzuführen.
2. Von April bis Juni verbringen die Teilnehmer
ihre freie Stage bei ausgewählten Anwaltskanzleien
im Raum Düsseldorf. Die Stipendiaten sollen ihr zuvor erworbenes
Wissen anhand der Bearbeitung konkreter Fälle unmittelbar
überprüfen und vertiefen.
In einer begleitenden Arbeitsgemeinschaft unter der Anleitung
von Praktikern werden zusätzliche Fälle bearbeitet und in
der Praxis auftretende Probleme in der Gruppe besprochen.
Dadurch wird eine Verschränkung von Theorie und Praxis erreicht.
Das Programm in Düsseldorf wird abgerundet durch Rahmenveranstaltungen
(z.B. Teilnahme an einer Fortbildung gemeinsam mit deutschen
Rechtsreferendaren, Besuch des Landtags, einer Justizvollzugsanstalt,
der Rheinischen Notarkammer sowie eines Wirtschaftsunternehmerns).
Stipendienleistungen:
Die Stipendienhöhe
beläuft sich im Tübinger Teil auf 2 x EUR 615,--. Der DAAD
zahlt während dieser Zeit die Kursgebühren der Universität
Tübingen. Von Januar bis Juni betragen die monatlichen Stipendienraten
EUR 975,--.
Außerdem wird eine einmalige Studien- und Forschungsbeihilfe
von EUR 260,-- und eine länderspezifische Reisekostenpauschale
sowie ein Zuschuss zur Krankenversicherung gezahlt.
Die für Unterrichtszwecke erforderliche Fachliteratur
wird für jeden Stipendiaten gestellt und bleibt auch nach
Ablauf des Stipendiums in seinem Besitz.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Das Programm richtet
sich an Teilnehmer, die im jeweiligen Heimatland ihr Studium
abgeschlossen haben, in der Regel eine mindestens
ein- bis maximal zweijährige Berufserfahrung nachweisen
können und die eine berufliche Laufbahn in einer international
agierenden Kanzlei oder einem Wirtschaftsunternehmen anstreben.
Das Höchstalter beträgt in der Regel 30
Jahre.
Es ist als Bewerbungsvoraussetzung ein abgeschlossenes juristisches
Studium (Diplom) notwendig.
Die Interessenten sollen zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung über
sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens auf
dem Niveau der Mittelstufe II) verfügen, die sie zur aktiven
Teilnahme an juristischen Lehrveranstaltungen und Diskussionen
befähigen.
Die Teilnehmer sollen bei Ihrer Bewerbung deutlich machen, warum
sie Kenntnisse des deutschen Rechts erwerben möchten.
Bewerbungsort, Termine und Beratung:
Ihre Bewerbung
reichen Sie bitte beim DAAD Informationszentrum Kiew vom 01.09.2006
bis zum 15.02.2007 ein.
Zur weiteren Beratung stehen Ihnen das DAAD Informationszentrum
Kiew und die DAAD-Lektoren
zur Verfügung.
Bewerbungen direkt beim DAAD Bonn
sind nicht möglich.
Bewerbungsunterlagen:
1. DAAD-Bewerbungsformular („Antrag
auf ein Forschungs-/Studienstipendium“), zu finden unter www.daad.de/de/form.
2. Lückenloser Lebenslauf.
3. Gegebenenfalls Liste der Publikationen.
4. Ausführliche und präzise Darlegung des Studienvorhabens
sowie die Darstellung der bisherigen Studienarbeiten, die für
die Entscheidung von der besonderer Wichtigkeit sind.
5. Zwei Empfehlungsschreiben von Fachprofessoren, die über
die wissenschaftliche Befähigung des Bewerbers Auskunft
geben. Aus den Schreiben muss die Stellung des Gutachters hervorgehen.
Die Gutachten sind vertraulich, sie sind in verschlossenen Umschlägen
einzureichen.
6. Nachweis über Immatrikulation bzw. berufliche Beschäftigung
mit Hinweis auf Möglichkeit einer Beurlaubung.
7. Zeugnisunterlagen: Amtlich beglaubigte Kopien
- des Reifezeugnisses bzw. entsprechenden Schulzeugnisses mit
allen Einzelnoten
- aller Hochschulzeugnisse über sämtliche Jahresprüfungen
oder des Bachelor- oder Diplomzeugnisses (mit allen Einzelnoten)
Allen Zeugnissen muss eine Erklärung des Notensystems beigefügt
werden. Zeugniskopien sind amtlich beglaubigt vorzulegen. Die
Richtigkeit von Übersetzungen muss bestätigt werden.
8. Sprachzeugnis: DAAD-Sprachzeugnis zum Nachweis der deutschen
Sprachkenntnisse oder ein anderes vergleichbares Sprachzeugnis.
9. Gegebenenfalls Sonstiges (z.B. Auszeichnungen)
10. Aktuelle Fotografien, aufgeklebt auf die Bewerbungsformulare.
Unvollständige Bewerbungen kann der DAAD nicht berücksichtigen.
Ein vollständiger Bewerbungsantrag umfasst alle oben aufgeführten
Unterlagen im Original und zwei Kopien.
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