Gruppenreisen von
ausländischen Studierenden nach Deutschland - Studienreisen
Ziel der Förderung:
• Vermittlung fachbezogener Kenntnisse durch
entsprechende Besuche, Besichtigungen und Informationsgespräche,
• Begegnung mit deutschen Studierenden und Wissenschaftlern
zur Etablierung und Pflege von Kontakten zwischen deutschen
und ausländischen Hochschulen,
• Erwerb eines landeskundlichen Einblicks in das wirtschaftliche,
politische und kulturelle Leben in Deutschland. Dieser Teil
sollte nicht mehr als ein Drittel der Förderungsdauer beanspruchen.
Kulturelle Veranstaltungen (z. B. Konzertreisen) können
gefördert werden, wenn der fachliche Begegnungscharakter
im Mittelpunkt steht und ein Hochschulbezug nachgewiesen
wird.
Eine jährlich wiederkehrende Förderung pro Antragsteller,
Fachbereich oder Institut ist nicht möglich; pro
Antragsteller, Fachbereich oder Institut kann höchstens ein
Antrag pro Jahr berücksichtigt werden. Pflichtexkursionen
und bereits durchgeführte Maßnahmen können nicht gefördert
werden.
Laufzeit:
Studienreisen sollen nicht weniger
als 7 Tage dauern. Der Höchstförderzeitraum
beträgt 12 Tage (einschließlich Reisetage),
wobei die Reisen länger dauern dürfen.
Stipendienleistungen:
Der DAAD schließt für jede
geförderte Gruppe eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
ab. Nähere Einzelheiten sind der Förderzusage zu entnehmen.
Der DAAD kann in keinem Fall
die internationalen Reisekosten tragen.
Der DAAD übernimmt die Programmgestaltung. Die im
Antragsformular genannten Wünsche werden dabei -
vorbehaltlich möglicher Kürzungs- oder Änderungswünsche
der Auswahlkommission - nach Möglichkeit berücksichtigt.
Der DAAD stellt einen sprachkundigen Reisebegleiter, der
für die technische Abwicklung und Einhaltung des
von der Geschäftsstelle des DAAD erarbeiteten Programms
sorgt.
In der Regel werden die Gruppen in Hotels oder Jugendgästehäusern
in Doppel- und Dreibettzimmern untergebracht.
Für die Teilnehmer der Gruppe (einschl. Leiter/Leiterin
und ggf. Busfahrer) übernimmt der DAAD die Aufenthaltskosten
(Unterbringung und Verpflegung) während des Aufenthalts
in Deutschland.
Der DAAD entscheidet über die Wahl der Reisemittel.
Häufig ist die Benutzung von Reiseomnibussen vorgesehen,
um einen reibungslosen Ablauf des Besuchsprogramms zu
garantieren. Bei Gruppen, die nicht mit eigenen Omnibussen
nach Deutschland reisen, kann der DAAD Omnibusse für
Fahrten in Deutschland anmieten. Reist eine Gruppe in
einem nicht vom DAAD angemieteten Omnibus, muss ein Platz
für den/die Reisebegleiter/Reisebegleiterin des DAAD
zur Verfügung gestellt werden, und der DAAD übernimmt
die in Deutschland anfallenden Benzinkosten. Für
bestimmte Programmpunkte kann die Wahl von öffentlichen
Verkehrsmitteln aber geeigneter sein. Die Bedingungen
werden im Einzelfall mitgeteilt.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Gruppen von Studierenden ab dem 3. Fachsemester,
die an einer ausländischen Hochschule in einem Studiengang
vollimmatrikuliert sind, können für Reisen unter
Leitung eines Hochschullehrers gefördert werden. Die Zahl
der Teilnehmer sollte mindestens 10 und darf
in der Regel höchstens 15 Personen betragen.
Zusätzlich kann ein Hochschullehrer als Begleitperson gefördert
werden.
Bewerbungsunterlagen:
Nur fristgerecht
vollständig vorgelegte Anträge werden vom DAAD bearbeitet.
Fehlende Unterlagen können vom DAAD nicht nachgefordert werden.
Ein vollständiger Förderantrag umfaßt:
1. Antragsformular inkl. Finanzierungsplan
und Teilnehmerliste
2. Begründung und inhaltliche Programmbeschreibung mit Darstellung
präziser Besuchs- und Besichtigungswünsche sowohl für den
fachlichen als auch für den deutschlandkundlichen Bereich
(allgemein gehaltene Angaben, z. B. Besuch von Museen, Universitäten
reichen nicht aus.)
3. Zeitplan (tabellarisch)
4. Darstellung der inhaltlichen Vorbereitung der Reise (z.
B. durch Vorbereitungsseminare).
5. Kontaktnachweise von deutscher Seite,
insbesondere im Hochschulbereich (z.B. durch Übersendung von
Einladungen und Bestätigungen).
(Abkommen, Kooperationsvereinbarungen o.ä. reichen allein
nicht aus, sondern können nur als Ergänzung der Kontaktnachweise
eingereicht werden.)
Antragstellung:
Antragsberechtigt sind Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen
einer ausländischen Hochschule. Anträge müssen in deutscher
oder englischer Sprache über die DAAD-Informationszentren eingereicht werden, die sie mit einer
Stellungnahme an den DAAD weiterleiten. Antragsformulare sind
dort sowie über die Internetadresse des DAAD erhältlich:
www.daad.de/de/form
(Formular "Studienreise") bzw. www.daad.de/en/form (Formular "Study Visit").
Bitte erfragen Sie vor der Antragstellung bei dem jeweiligen
Informationszentrum unbedingt den Termin, zu dem die Anträge
dort spätestens eingereicht werden müssen, um den fristgerechten
Eingang in Bonn zu gewährleisten.
Termine, Ort und Beratung:
Die Anträge müssen so rechtzeitig
eingereicht werden, dass sie zu folgenden Terminen beim DAAD
vorliegen:
01.10. für Reisen ab dem 01.03. jeden Jahres (Entscheidung
im DAAD: Mitte Januar)
30.12. für Reisen ab dem 01.06. jeden Jahres (Entscheidung
im DAAD: Anfang April)
01.04. für Reisen ab dem 01.09. jeden Jahres (Entscheidung
im DAAD: Anfang Juli).
Die Anträge für Studienreisen sollen beim DAAD-IC Kiew eingereicht werden.
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