Gruppenreisen von
ausländischen Studierenden nach Deutschland - Studienreisen
Ziel:
Der Deutsche Akademische Austauschdienst fördert Studienreisen ausländischer Studierendengruppen unter Leitung von Hochschullehrern oder Hochschullehrerinnen in der Bundesrepublik Deutschland.
Ziele der Förderung:
• Vermittlung fachbezogener Kenntnisse durch
entsprechende Besuche, Besichtigungen und Informationsgespräche,
• Begegnung mit deutschen Studierenden und Wissenschaftlern
zur Etablierung und Pflege von Kontakten zwischen deutschen
und ausländischen Hochschulen,
• Erwerb eines landeskundlichen Einblicks in das wirtschaftliche,
politische und kulturelle Leben in Deutschland. Dieser Teil
sollte nicht mehr als ein Drittel der Förderungsdauer beanspruchen.
Kulturelle Veranstaltungen (z. B. Konzertreisen) können
gefördert werden, wenn der fachliche Begegnungscharakter
im Mittelpunkt steht und ein Hochschulbezug nachgewiesen
wird.
Eine jährlich wiederkehrende Förderung pro Antragsteller,
Fachbereich oder Institut ist nicht möglich; pro
Antragsteller, Fachbereich oder Institut kann höchstens ein
Antrag pro Jahr berücksichtigt werden. Pflichtexkursionen
und bereits durchgeführte Maßnahmen können nicht gefördert
werden.
Laufzeit:
Studienreisen sollen nicht weniger
als 7 Tage dauern. Der Höchstförderzeitraum
beträgt 12 Tage (einschließlich Reisetage),
wobei die Reisen länger dauern dürfen.
Stipendienleistungen:
Der DAAD schließt für jede
geförderte Gruppe eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
ab. Nähere Einzelheiten sind der Förderzusage zu entnehmen.
Der DAAD kann in keinem Fall
die internationalen Reisekosten tragen.
Die Reise wird von der Gruppe bzw. dem antragstellenden Hochschullehrer selbständig organisiert und durchgeführt. Für Gruppen aus entlegenen Regionen der Ukraine besteht, nach Absprache mit dem DAAD, in Einzelfällen die Möglichkeit, organisierte Studienreisen zu beantragen.
Der DAAD zahlt eine Pauschale von 50 Euro pro Person und Tag.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Gruppen von Studierenden ab dem 2. Fachsemester,
die an einer ausländischen Hochschule in einem Studiengang
vollimmatrikuliert sind, können für Reisen unter Leitung eines Hochschullehrers mit dem Ziel, MEHRERE Hochschulen in
Deutschland (in der Regel mind. 3) zu besuchen, gefördert werden. Eine
Studienreise soll u.a. der Anbahnung neuer Kontakte und Kooperationen dienen. Antragsteller ist die UKRAINISCHE HOCHSCHULE.
Nach Absprache mit dem DAAD können einzelne promovierende Interessenten gefördert werden. Um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Studienreise zu gewährleisten, sollten alle Teilnehmer über möglichst einheitliche Kenntnisse in einer für das Programm relevanten Sprache verfügen. Die Zahl
der Teilnehmer sollte mindestens 10 und darf
in der Regel höchstens 15 Personen betragen. Zusätzlich kann ein Hochschullehrer als Begleitperson gefördert werden.
Antragstellung:
Bewerbungsunterlagen:
Nur fristgerecht
vollständig vorgelegte Anträge werden vom DAAD bearbeitet.
Fehlende Unterlagen können vom DAAD nicht nachgefordert werden.
Ein vollständiger Förderantrag umfaßt:
1. Antragsformular inkl. Finanzierungsplan
und Teilnehmerliste (DAAD-Portal)
2. Begründung und inhaltliche Programmbeschreibung mit Darstellung
präziser Besuchs- und Besichtigungswünsche sowohl für den
fachlichen als auch für den deutschlandkundlichen Bereich
(allgemein gehaltene Angaben, z. B. Besuch von Museen, Universitäten
reichen nicht aus.)
3. Zeitplan (tabellarisch)
4. Darstellung der inhaltlichen Vorbereitung der Reise (z.
B. durch Vorbereitungsseminare).
5. Kontaktnachweise von deutscher Seite,
insbesondere im Hochschulbereich (z.B. durch Übersendung von
Einladungen und Bestätigungen).
(Abkommen, Kooperationsvereinbarungen o.ä. reichen allein
nicht aus, sondern können nur als Ergänzung der Kontaktnachweise
eingereicht werden.)
Termine:
Bewerbungen müssen spätestens zu folgenden Terminen über das DAAD-Portal eingereicht sein:
01.11. für Reisen ab dem 01.03. jeden Jahres (Entscheidung
im DAAD: Mitte Januar)
01.02. für Reisen ab dem 01.06. jeden Jahres (Entscheidung
im DAAD: Mitte April)
01.05. für Reisen ab dem 01.09. jeden Jahres (Entscheidung
im DAAD: Mitte Juli).
Zuständige Bearbeiterin (Referat 513):
Frau Julia Löllgen
Telefon: 0228/882-328
Fax: 0228/882-9-328
E-Mail: loellgen@daad.de
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