deutsch
IC Kiew
DAAD in der Ukraine
DAAD Weltweit
Stipendien
Studium in Deutschland
Forschung in Deutschland
Leben in Deutschland
Deutsch lernen
Aktuelles
Alumni
Service
Kontakt
Diese Seite zu den Favouriten hinzufügen
Diese Seite drucken
DAAD - Deutscher Akademischer Austauschdienst
DAAD - Deutscher Akademischer Austauschdienst
Home

Gruppenreisen von ausländischen Studierenden nach Deutschland - Studienreisen

Ziel der Förderung:

• Vermittlung fachbezogener Kenntnisse durch entsprechende Besuche, Besichtigungen und Informationsgespräche,
• Begegnung mit deutschen Studierenden und Wissenschaftlern zur Etablierung und Pflege von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen,
• Erwerb eines landeskundlichen Einblicks in das wirtschaftliche, politische und kulturelle Leben in Deutschland. Dieser Teil sollte nicht mehr als ein Drittel der Förderungsdauer beanspruchen.

Kulturelle Veranstaltungen (z. B. Konzertreisen) können gefördert werden, wenn der fachliche Begegnungscharakter im Mittelpunkt steht und ein Hochschulbezug nachgewiesen wird.

Eine jährlich wiederkehrende Förderung pro Antragsteller, Fachbereich oder Institut ist nicht möglich; pro Antragsteller, Fachbereich oder Institut kann höchstens ein Antrag pro Jahr berücksichtigt werden. Pflichtexkursionen und bereits durchgeführte Maßnahmen können nicht gefördert werden.

Laufzeit:

Studienreisen sollen nicht weniger als 7 Tage dauern. Der Höchstförderzeitraum beträgt 12 Tage (einschließlich Reisetage), wobei die Reisen länger dauern dürfen.

Stipendienleistungen:

Der DAAD schließt für jede geförderte Gruppe eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Nähere Einzelheiten sind der Förderzusage zu entnehmen.
Der DAAD kann in keinem Fall die internationalen Reisekosten tragen.
Der DAAD übernimmt die Programmgestaltung. Die im Antragsformular genannten Wünsche werden dabei - vorbehaltlich möglicher Kürzungs- oder Änderungswünsche der Auswahlkommission - nach Möglichkeit berücksichtigt.
Der DAAD stellt einen sprachkundigen Reisebegleiter, der für die technische Abwicklung und Einhaltung des von der Geschäftsstelle des DAAD erarbeiteten Programms sorgt.
In der Regel werden die Gruppen in Hotels oder Jugendgästehäusern in Doppel- und Dreibettzimmern untergebracht.
Für die Teilnehmer der Gruppe (einschl. Leiter/Leiterin und ggf. Busfahrer) übernimmt der DAAD die Aufenthaltskosten (Unterbringung und Verpflegung) während des Aufenthalts in Deutschland.
Der DAAD entscheidet über die Wahl der Reisemittel. Häufig ist die Benutzung von Reiseomnibussen vorgesehen, um einen reibungslosen Ablauf des Besuchsprogramms zu garantieren. Bei Gruppen, die nicht mit eigenen Omnibussen nach Deutschland reisen, kann der DAAD Omnibusse für Fahrten in Deutschland anmieten. Reist eine Gruppe in einem nicht vom DAAD angemieteten Omnibus, muss ein Platz für den/die Reisebegleiter/Reisebegleiterin des DAAD zur Verfügung gestellt werden, und der DAAD übernimmt die in Deutschland anfallenden Benzinkosten. Für bestimmte Programmpunkte kann die Wahl von öffentlichen Verkehrsmitteln aber geeigneter sein. Die Bedingungen werden im Einzelfall mitgeteilt.

Bewerbungsvoraussetzungen:

Gruppen von Studierenden ab dem 3. Fachsemester, die an einer ausländischen Hochschule in einem Studiengang vollimmatrikuliert sind, können für Reisen unter Leitung eines Hochschullehrers gefördert werden. Die Zahl der Teilnehmer sollte mindestens 10 und darf in der Regel höchstens 15 Personen betragen. Zusätzlich kann ein Hochschullehrer als Begleitperson gefördert werden.

Bewerbungsunterlagen:

Nur fristgerecht vollständig vorgelegte Anträge werden vom DAAD bearbeitet. Fehlende Unterlagen können vom DAAD nicht nachgefordert werden. Ein vollständiger Förderantrag umfaßt:
1. Antragsformular inkl. Finanzierungsplan und Teilnehmerliste
2. Begründung und inhaltliche Programmbeschreibung mit Darstellung präziser Besuchs- und Besichtigungswünsche sowohl für den fachlichen als auch für den deutschlandkundlichen Bereich (allgemein gehaltene Angaben, z. B. Besuch von Museen, Universitäten reichen nicht aus.)
3. Zeitplan (tabellarisch)
4. Darstellung der inhaltlichen Vorbereitung der Reise (z. B. durch Vorbereitungsseminare).
5. Kontaktnachweise von deutscher Seite, insbesondere im Hochschulbereich (z.B. durch Übersendung von Einladungen und Bestätigungen). (Abkommen, Kooperationsvereinbarungen o.ä. reichen allein nicht aus, sondern können nur als Ergänzung der Kontaktnachweise eingereicht werden.)

Antragstellung:

Antragsberechtigt sind Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen einer ausländischen Hochschule. Anträge müssen in deutscher oder englischer Sprache über die DAAD-Informationszentren eingereicht werden, die sie mit einer Stellungnahme an den DAAD weiterleiten. Antragsformulare sind dort sowie über die Internetadresse des DAAD erhältlich: www.daad.de/de/form (Formular "Studienreise") bzw. www.daad.de/en/form (Formular "Study Visit").
Bitte erfragen Sie vor der Antragstellung bei dem jeweiligen Informationszentrum unbedingt den Termin, zu dem die Anträge dort spätestens eingereicht werden müssen, um den fristgerechten Eingang in Bonn zu gewährleisten.

Termine, Ort und Beratung:

Die Anträge müssen so rechtzeitig eingereicht werden, dass sie zu folgenden Terminen beim DAAD vorliegen:
01.10. für Reisen ab dem 01.03. jeden Jahres (Entscheidung im DAAD: Mitte Januar)
30.12. für Reisen ab dem 01.06. jeden Jahres (Entscheidung im DAAD: Anfang April)
01.04. für Reisen ab dem 01.09. jeden Jahres (Entscheidung im DAAD: Anfang Juli).

Die Anträge für Studienreisen sollen beim DAAD-IC Kiew eingereicht werden.

 

Sitemap  |  Impressum  |  Kontakt © DAAD
DAAD Links