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DAAD - Deutscher Akademischer Austauschdienst
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Gruppenreisen von ausländischen Studierenden nach Deutschland - Studienreisen

Ziel:

Der Deutsche Akademische Austauschdienst fördert Studienreisen ausländischer Studierendengruppen unter Leitung von Hochschullehrern oder Hochschullehrerinnen in der Bundesrepublik Deutschland.

Ziele der Förderung:

• Vermittlung fachbezogener Kenntnisse durch entsprechende Besuche, Besichtigungen und Informationsgespräche,
• Begegnung mit deutschen Studierenden und Wissenschaftlern zur Etablierung und Pflege von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen,
• Erwerb eines landeskundlichen Einblicks in das wirtschaftliche, politische und kulturelle Leben in Deutschland. Dieser Teil sollte nicht mehr als ein Drittel der Förderungsdauer beanspruchen.

Kulturelle Veranstaltungen (z. B. Konzertreisen) können gefördert werden, wenn der fachliche Begegnungscharakter im Mittelpunkt steht und ein Hochschulbezug nachgewiesen wird.

Eine jährlich wiederkehrende Förderung pro Antragsteller, Fachbereich oder Institut ist nicht möglich; pro Antragsteller, Fachbereich oder Institut kann höchstens ein Antrag pro Jahr berücksichtigt werden. Pflichtexkursionen und bereits durchgeführte Maßnahmen können nicht gefördert werden.

Laufzeit:

Studienreisen sollen nicht weniger als 7 Tage dauern. Der Höchstförderzeitraum beträgt 12 Tage (einschließlich Reisetage), wobei die Reisen länger dauern dürfen.

Stipendienleistungen:

Der DAAD schließt für jede geförderte Gruppe eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Nähere Einzelheiten sind der Förderzusage zu entnehmen.

Der DAAD kann in keinem Fall die internationalen Reisekosten tragen.

Die Reise wird von der Gruppe bzw. dem antragstellenden Hochschullehrer selbständig organisiert und durchgeführt. Für Gruppen aus entlegenen Regionen der Ukraine besteht, nach Absprache mit dem DAAD, in Einzelfällen die Möglichkeit, organisierte Studienreisen zu beantragen.

Der DAAD zahlt eine Pauschale von 50 Euro pro Person und Tag.

Bewerbungsvoraussetzungen:

Gruppen von Studierenden ab dem 2. Fachsemester, die an einer ausländischen Hochschule in einem Studiengang vollimmatrikuliert sind, können für Reisen unter Leitung eines Hochschullehrers mit dem Ziel, MEHRERE Hochschulen in Deutschland (in der Regel mind. 3) zu besuchen, gefördert werden. Eine Studienreise soll u.a. der Anbahnung neuer Kontakte und Kooperationen dienen. Antragsteller ist die UKRAINISCHE HOCHSCHULE.

Nach Absprache mit dem DAAD können einzelne promovierende Interessenten gefördert werden. Um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Studienreise zu gewährleisten, sollten alle Teilnehmer über möglichst einheitliche Kenntnisse in einer für das Programm relevanten Sprache verfügen. Die Zahl der Teilnehmer sollte mindestens 10 und darf in der Regel höchstens 15 Personen betragen. Zusätzlich kann ein Hochschullehrer als Begleitperson gefördert werden.

Antragstellung:

Antragsberechtigt sind Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen einer ukrainischen Hochschule. Anträge müssen in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt online über das DAAD-Portal: www.daad.de/hochschulen/kooperation/partnerschaft/gruppenreisen/05028.de.html.

Bewerbungsunterlagen:

Nur fristgerecht vollständig vorgelegte Anträge werden vom DAAD bearbeitet. Fehlende Unterlagen können vom DAAD nicht nachgefordert werden. Ein vollständiger Förderantrag umfaßt:
1. Antragsformular inkl. Finanzierungsplan und Teilnehmerliste (DAAD-Portal)
2. Begründung und inhaltliche Programmbeschreibung mit Darstellung präziser Besuchs- und Besichtigungswünsche sowohl für den fachlichen als auch für den deutschlandkundlichen Bereich (allgemein gehaltene Angaben, z. B. Besuch von Museen, Universitäten reichen nicht aus.)
3. Zeitplan (tabellarisch)
4. Darstellung der inhaltlichen Vorbereitung der Reise (z. B. durch Vorbereitungsseminare).
5. Kontaktnachweise von deutscher Seite, insbesondere im Hochschulbereich (z.B. durch Übersendung von Einladungen und Bestätigungen). (Abkommen, Kooperationsvereinbarungen o.ä. reichen allein nicht aus, sondern können nur als Ergänzung der Kontaktnachweise eingereicht werden.)

Termine:

Bewerbungen müssen spätestens zu folgenden Terminen über das DAAD-Portal eingereicht sein:
01.11. für Reisen ab dem 01.03. jeden Jahres (Entscheidung im DAAD: Mitte Januar)
01.02. für Reisen ab dem 01.06. jeden Jahres (Entscheidung im DAAD: Mitte April)
01.05. für Reisen ab dem 01.09. jeden Jahres (Entscheidung im DAAD: Mitte Juli).

Zuständige Bearbeiterin (Referat 513):

Frau Julia Löllgen
Telefon: 0228/882-328
Fax: 0228/882-9-328
E-Mail: loellgen@daad.de


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