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DAAD - Deutscher Akademischer Austauschdienst
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Gruppenreisen von ausländischen Studierenden nach Deutschland - Studienpraktika

Ziele der Förderung:

• Durchführung fachbezogener Praktika im Hochschulbereich (z.B. Fachkurse, Blockseminare, Workshops) auf Einladung der deutschen Hochschule, die auch für die Organisation der Praktika in Hochschulen, Unternehmen und ggf. öffentlichen Einrichtungen verantwortlich ist,
• Begegnung mit deutschen Studierenden und Wissenschaftlern zur Etablierung und Pflege von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen,
• Erwerb eines landeskundlichen Einblicks in das wirtschaftliche, politische und kulturelle Leben in Deutschland. Dieser Teil sollte nicht mehr als ein Drittel der Förderungsdauer beanspruchen.

Für Studienpraktika ist Gegenseitigkeit angestrebt, aber nicht Bedingung, d.h. es kann zunächst auch eine Förderung in nur einer Richtung erfolgen.
Kulturelle Veranstaltungen (z. B. Konzertreisen) können gefördert werden, wenn der fachliche Begegnungscharakter im Mittelpunkt steht und ein Hochschulbezug nachgewiesen wird.

Eine jährlich wiederkehrende Förderung pro Antragsteller, Fachbereich oder Institut ist nicht möglich; pro Antragsteller, Fachbereich oder Institut kann höchstens ein Antrag pro Jahr berücksichtigt werden. Pflichtexkursionen und bereits durchgeführte Maßnahmen können nicht gefördert werden.

Laufzeit:

Studienpraktika sollen nicht weniger als 7 Tage dauern. Der Höchstförderzeitraum beträgt 12 Tage (einschließlich Reisetage), wobei die Reisen länger dauern dürfen.

Stipendienleistungen:

Der DAAD schließt für jede geförderte Gruppe eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Nähere Einzelheiten sind der Förderzusage zu entnehmen.
Der DAAD kann in keinem Fall die internationalen Reisekosten tragen.
Die Zuwendung des DAAD erfolgt als Projektförderung durch Zahlung einer Pauschale von 40 € pro Teilnehmer und Tag als Zuschuß zu den Reise- und Aufenthaltskosten.

Bewerbungsvoraussetzungen:

Gruppen von Studierenden ab dem 3. Fachsemester, die an einer ausländischen Hochschule in einem Studiengang vollimmatrikuliert sind, können für Reisen unter Leitung eines Hochschullehrers gefördert werden. Die Zahl der Teilnehmer sollte mindestens 10 und darf in der Regel höchstens 15 Personen betragen. Zusätzlich kann ein Hochschullehrer als Begleitperson gefördert werden.

Antragstellung:

Antragsberechtigt sind Hochschullehrer/Hochschullehrerinnen einer deutschen Hochschule. Anträge müssen beim DAAD über das Akademische Auslandsamt der deutschen Hochschule eingereicht werden. Antragsformulare sind dort sowie über die Internetadresse des DAAD erhältlich: www.daad.de/de/form (Formular "Studienpraktika")

Termine, Ort und Beratung:

Die Anträge für Studienpraktika sollen beim DAAD-Bonn eingereicht werden (Termine entsprechend 01.11., 01.02. und 01.05. - Eingangsdatum). Anschrift des DAAD:
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat 224
Kennedyallee 50
D - 53175 Bonn

Zuständige Bearbeiterin: Frau Katharina Klein
Telefon: 0228/882-370
Fax: 0228/882-447
E-Mail: k.klein@daad.de

Frau Julia Löllgen
Telefon: 0228/882-328
Fax: 0228/882-447
E-Mail: loellgen@daad.de

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