Gruppenreisen von
ausländischen Studierenden nach Deutschland - Studienpraktika
Ziele der Förderung:
• Durchführung fachbezogener
Praktika im Hochschulbereich (z.B. Fachkurse, Blockseminare,
Workshops) auf Einladung der deutschen Hochschule, die auch
für die Organisation der Praktika in Hochschulen, Unternehmen
und ggf. öffentlichen Einrichtungen verantwortlich ist,
• Begegnung mit deutschen Studierenden und Wissenschaftlern
zur Etablierung und Pflege von Kontakten zwischen deutschen
und ausländischen Hochschulen,
• Erwerb eines landeskundlichen Einblicks in das wirtschaftliche,
politische und kulturelle Leben in Deutschland. Dieser Teil
sollte nicht mehr als ein Drittel der Förderungsdauer beanspruchen.
Für Studienpraktika ist Gegenseitigkeit angestrebt, aber
nicht Bedingung, d.h. es kann zunächst auch eine Förderung
in nur einer Richtung erfolgen.
Kulturelle Veranstaltungen (z. B. Konzertreisen) können
gefördert werden, wenn der fachliche Begegnungscharakter
im Mittelpunkt steht und ein Hochschulbezug nachgewiesen
wird.
Eine jährlich wiederkehrende Förderung pro Antragsteller,
Fachbereich oder Institut ist nicht möglich; pro
Antragsteller, Fachbereich oder Institut kann höchstens ein
Antrag pro Jahr berücksichtigt werden. Pflichtexkursionen
und bereits durchgeführte Maßnahmen können nicht gefördert
werden.
Laufzeit:
Studienpraktika sollen nicht weniger
als 7 Tage dauern. Der Höchstförderzeitraum
beträgt 12 Tage (einschließlich Reisetage),
wobei die Reisen länger dauern dürfen.
Stipendienleistungen:
Der DAAD schließt für jede
geförderte Gruppe eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
ab. Nähere Einzelheiten sind der Förderzusage zu entnehmen.
Der DAAD kann in keinem Fall
die internationalen Reisekosten tragen.
Die Zuwendung des DAAD erfolgt
als Projektförderung durch Zahlung einer Pauschale von 40
€ pro Teilnehmer und Tag als Zuschuß zu den Reise- und Aufenthaltskosten.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Gruppen von Studierenden ab dem 3. Fachsemester,
die an einer ausländischen Hochschule in einem Studiengang
vollimmatrikuliert sind, können für Reisen unter
Leitung eines Hochschullehrers gefördert werden. Die Zahl
der Teilnehmer sollte mindestens 10 und darf
in der Regel höchstens 15 Personen betragen.
Zusätzlich kann ein Hochschullehrer als Begleitperson gefördert
werden.
Antragstellung:
Antragsberechtigt sind Hochschullehrer/Hochschullehrerinnen
einer deutschen Hochschule. Anträge müssen beim DAAD über
das Akademische Auslandsamt der deutschen Hochschule eingereicht
werden. Antragsformulare sind dort sowie über die Internetadresse
des DAAD erhältlich: www.daad.de/de/form
(Formular "Studienpraktika")
Termine, Ort und Beratung:
Die Anträge für Studienpraktika sollen beim DAAD-Bonn eingereicht werden (Termine
entsprechend 01.11., 01.02. und 01.05. - Eingangsdatum). Anschrift des DAAD:
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat 224
Kennedyallee 50
D - 53175 Bonn
Zuständige Bearbeiterin: Frau Katharina Klein
Telefon: 0228/882-370
Fax: 0228/882-447
E-Mail: k.klein@daad.de
Frau Julia Löllgen
Telefon: 0228/882-328
Fax: 0228/882-447
E-Mail: loellgen@daad.de
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