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DAAD - Deutscher Akademischer Austauschdienst
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Gruppenreisen von ausländischen Studierenden nach Deutschland - Studienpraktika

Ziel:

Der Deutsche Akademische Austauschdienst fördert Studienpraktika ausländischer Studierendengruppen unter Leitung von Hochschullehrern oder Hochschullehrerinnen in der Bundesrepublik Deutschland.

Ziele der Förderung:

• Durchführung fachbezogener Praktika im Hochschulbereich (z.B. Fachkurse, Blockseminare, Workshops) auf Einladung der deutschen Hochschule, die auch für die Organisation der Praktika in Hochschulen, Unternehmen und ggf. öffentlichen Einrichtungen verantwortlich ist,
• Begegnung mit deutschen Studierenden und Wissenschaftlern zur Etablierung und Pflege von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen,
• Erwerb eines landeskundlichen Einblicks in das wirtschaftliche, politische und kulturelle Leben in Deutschland. Dieser Teil sollte nicht mehr als ein Drittel der Förderungsdauer beanspruchen.

Für Studienpraktika ist Gegenseitigkeit angestrebt, aber nicht Bedingung, d.h. es kann zunächst auch eine Förderung in nur einer Richtung erfolgen.

Kulturelle Veranstaltungen (z. B. Konzertreisen) können gefördert werden, wenn der fachliche Begegnungscharakter im Mittelpunkt steht und ein Hochschulbezug nachgewiesen wird.

Eine jährlich wiederkehrende Förderung pro Antragsteller, Fachbereich oder Institut ist nicht möglich; pro Antragsteller, Fachbereich oder Institut kann höchstens ein Antrag pro Jahr berücksichtigt werden. Pflichtexkursionen und bereits durchgeführte Maßnahmen können nicht gefördert werden.

Laufzeit:

Studienpraktika sollen nicht weniger als 7 Tage dauern. Der Höchstförderzeitraum beträgt 12 Tage (einschließlich Reisetage), wobei die Reisen länger dauern dürfen.

Stipendienleistungen:

Der DAAD schließt für jede geförderte Gruppe eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Nähere Einzelheiten sind der Förderzusage zu entnehmen.

Der DAAD kann in keinem Fall die internationalen Reisekosten tragen.

Die Zuwendung des DAAD erfolgt als Projektförderung durch Zahlung einer Pauschale von 50 € pro Teilnehmer und Tag als Zuschuß zu den Reise- und Aufenthaltskosten.

Bewerbungsvoraussetzungen:

Gruppen von Studierenden ab dem 2. Fachsemester, die an einer ausländischen Hochschule in einem Studiengang vollimmatrikuliert sind, können für Reisen unter Leitung eines Hochschullehrers mit dem Ziel, EINE Hochschule in Deutschland zur Absolvierung von Fachkursen, Seminaren, Workshops etc. zu besuchen, gefördert werden. Für die Organisation der Praktika in Hochschule, Unternehmen und anderen Einrichtungen ist die einladende deutsche Hochschule verantwortlich. Antragsteller ist die DEUTSCHE HOCHSCHULE..

Nach Absprache mit dem DAAD können einzelne promovierende Interessenten gefördert werden. Um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Studienreise zu gewährleisten, sollten alle Teilnehmer über möglichst einheitliche Kenntnisse in einer für das Programm relevanten Sprache verfügen. Die Zahl der Teilnehmer sollte mindestens 10 und darf in der Regel höchstens 15 Personen betragen. Zusätzlich kann ein Hochschullehrer als Begleitperson gefördert werden.

Antragstellung:

Antragsberechtigt sind Hochschullehrer/Hochschullehrerinnen einer deutschen Hochschule. Die Antragstellung erfolgt online über das DAAD-Portal: www.daad.de/hochschulen/kooperation/partnerschaft/gruppenreisen/05028.de.html

Termine:

Bewerbungen müssen spätestens zu folgenden Terminen über das DAAD-Portal eingereicht sein:
01.11. für Reisen ab dem 01.03. jeden Jahres (Entscheidung im DAAD: Mitte Januar)
01.02. für Reisen ab dem 01.06. jeden Jahres (Entscheidung im DAAD: Mitte April)
01.05. für Reisen ab dem 01.09. jeden Jahres (Entscheidung im DAAD: Mitte Juli).

Zuständige Bearbeiterin (Referat 513):

Frau Julia Löllgen
Telefon: 0228/882-328
Fax: 0228/882-9-328
E-Mail: loellgen@daad.de

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