Gruppenreisen von
ausländischen Studierenden nach Deutschland - Studienpraktika
Ziel:
Der Deutsche Akademische Austauschdienst fördert Studienpraktika ausländischer Studierendengruppen unter Leitung von Hochschullehrern oder Hochschullehrerinnen in der Bundesrepublik Deutschland.
Ziele der Förderung:
• Durchführung fachbezogener
Praktika im Hochschulbereich (z.B. Fachkurse, Blockseminare,
Workshops) auf Einladung der deutschen Hochschule, die auch
für die Organisation der Praktika in Hochschulen, Unternehmen
und ggf. öffentlichen Einrichtungen verantwortlich ist,
• Begegnung mit deutschen Studierenden und Wissenschaftlern
zur Etablierung und Pflege von Kontakten zwischen deutschen
und ausländischen Hochschulen,
• Erwerb eines landeskundlichen Einblicks in das wirtschaftliche,
politische und kulturelle Leben in Deutschland. Dieser Teil
sollte nicht mehr als ein Drittel der Förderungsdauer beanspruchen.
Für Studienpraktika ist Gegenseitigkeit angestrebt, aber
nicht Bedingung, d.h. es kann zunächst auch eine Förderung
in nur einer Richtung erfolgen.
Kulturelle Veranstaltungen (z. B. Konzertreisen) können
gefördert werden, wenn der fachliche Begegnungscharakter
im Mittelpunkt steht und ein Hochschulbezug nachgewiesen
wird.
Eine jährlich wiederkehrende Förderung pro Antragsteller,
Fachbereich oder Institut ist nicht möglich; pro
Antragsteller, Fachbereich oder Institut kann höchstens ein
Antrag pro Jahr berücksichtigt werden. Pflichtexkursionen
und bereits durchgeführte Maßnahmen können nicht gefördert
werden.
Laufzeit:
Studienpraktika sollen nicht weniger
als 7 Tage dauern. Der Höchstförderzeitraum
beträgt 12 Tage (einschließlich Reisetage),
wobei die Reisen länger dauern dürfen.
Stipendienleistungen:
Der DAAD schließt für jede
geförderte Gruppe eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
ab. Nähere Einzelheiten sind der Förderzusage zu entnehmen.
Der DAAD kann in keinem Fall
die internationalen Reisekosten tragen.
Die Zuwendung des DAAD erfolgt
als Projektförderung durch Zahlung einer Pauschale von 50
€ pro Teilnehmer und Tag als Zuschuß zu den Reise- und Aufenthaltskosten.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Gruppen von Studierenden ab dem 2. Fachsemester,
die an einer ausländischen Hochschule in einem Studiengang
vollimmatrikuliert sind, können für Reisen unter Leitung eines Hochschullehrers mit dem Ziel, EINE Hochschule in
Deutschland zur Absolvierung von Fachkursen, Seminaren, Workshops etc. zu
besuchen, gefördert werden. Für die Organisation der Praktika in Hochschule,
Unternehmen und anderen Einrichtungen ist die einladende deutsche Hochschule
verantwortlich. Antragsteller ist die DEUTSCHE HOCHSCHULE..
Nach Absprache mit dem DAAD können einzelne promovierende Interessenten gefördert werden. Um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Studienreise zu gewährleisten, sollten alle Teilnehmer über möglichst einheitliche Kenntnisse in einer für das Programm relevanten Sprache verfügen. Die Zahl
der Teilnehmer sollte mindestens 10 und darf
in der Regel höchstens 15 Personen betragen.
Zusätzlich kann ein Hochschullehrer als Begleitperson gefördert
werden.
Antragstellung:
Termine:
Bewerbungen müssen spätestens zu folgenden Terminen über das DAAD-Portal eingereicht sein:
01.11. für Reisen ab dem 01.03. jeden Jahres (Entscheidung
im DAAD: Mitte Januar)
01.02. für Reisen ab dem 01.06. jeden Jahres (Entscheidung
im DAAD: Mitte April)
01.05. für Reisen ab dem 01.09. jeden Jahres (Entscheidung
im DAAD: Mitte Juli).
Zuständige Bearbeiterin (Referat 513):
Frau Julia Löllgen
Telefon: 0228/882-328
Fax: 0228/882-9-328
E-Mail: loellgen@daad.de
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