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DAAD - Deutscher Akademischer Austauschdienst
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Forschungsstipendien für Doktoranden und Nachwuchswissenschaftler

Ziel:

Die Stipendien bieten ausländischen Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit, ein Forschungs- oder Fortbildungsvorhaben an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung durchzuführen. Dieses Stipendium kann den folgenden Zwecken dienen:
  • Forschungsvorhaben an einer deutschen Hochschule mit dem Ziel einer Promotion im Heimatland (hierzu gehören auch die für Entwicklungs- und Transformationsländer angebotenen Promotionen nach dem „DAAD-Sandwich-Modell“ – s. Merkblatt, das auch im Internet erhältlich ist unter www.daad.de/extrainfo);
  • Forschungsvorhaben an einer deutschen Hochschule mit dem Ziel einer Promotion in Deutschland; hierfür wird insbesondere auf strukturierte Promotionsangebote wie Graduierten- bzw. Promotionskollegs, Internationale Promotionsprogramme, Graduate Schools, Max-Planck-Research-Schools etc. hingewiesen. Nähere Informationen finden Sie unter www.daad.de/ipp;
  • Forschungs- oder Fortbildungsvorhaben ohne Abschluss.
  • Laufzeit:

    Die Förderdauer wird bei der Auswahlentscheidung von der Stipendienkommission festgelegt. Sie beträgt – in Abhängigkeit von dem Vorhaben und der Arbeitsplanung des Bewerbers – in der Regel einen bis zehn Monate, bei Vollpromotionen in Deutschland kann sie drei, in Ausnahmefällen vier Jahre betragen. Stipendien für Forschungsvorhaben ohne Abschluss in Deutschland sind nicht verlängerbar.
    Die Durchführung der gesamten Promotion in Deutschland wird nur dann gefördert, wenn es hierfür besondere förderungspolitische Gründe gibt. Solche liegen z.B. vor, wenn im Heimatland keine vergleichbaren Forschungs- und Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind oder wenn die mehrjährige Förderung in Deutschland aus inhaltlichen Gründen erforderlich ist.
    Die Förderung von Vollpromotionen in Deutschland orientiert sich an einer Promotionsdauer von drei Jahren; müssen ausländische Graduierte noch die Voraussetzungen für eine Promotion in Deutschland erwerben, kann sie auf bis zu vier Jahre festgesetzt werden. Auch wenn die Förderung einer Vollpromotion beabsichtigt ist, werden Förderungszusagen zunächst längstens für ein Jahr ausgesprochen. Verlängerungen sind davon abhängig, ob die bisherige Stipendienzeit als erfolgreich bewertet wird.
    Die Stipendien können frühestens ab 1. Juni angetreten werden. Stipendiaten mit einer Stipendienlaufzeit ab 7 Monaten beginnen ihr Stipendium in der Regel ab 1. Oktober.

    Stipendienleistungen:

    Der DAAD zahlt in Abhängigkeit vom Ausbildungsstand des Stipendiaten eine monatliche Stipendienrate von 750 € (Graduierte mit erstem Abschluss) oder 1.000 € (Promovenden). Das Stipendium beinhaltet außerdem in der Regel bestimmte Leistungen für den Krankenversicherungsschutz in Deutschland. Darüber hinaus zahlt der DAAD in der Regel eine angemessene Reisekostenpauschale, es sei denn, diese Kosten werden vom Heimatland bzw. von anderer Seite getragen.
    Bei Aufenthalten von mehr als sechs Monaten Dauer werden eine Studien- und Forschungsbeihilfe und gegebenenfalls Mietbeihilfen und Familienzuschläge gewährt. Über die Finanzierung eines Sprachkurses wird im Einzelfall entschieden (vgl. unter Bewerbungsvoraussetzungen).
    Bei Promotionen nach dem „DAAD-Sandwich-Modell“ können - falls bereits im Erstantrag beantragt - Reisekosten der Betreuer übernommen werden.

    Bewerbungsvoraussetzungen:

    Um ein DAAD-Forschungsstipendium können sich sehr gut qualifizierte Hochschulabsolventen bewerben, die ihr Studium spätestens zum Zeitpunkt des Stipendienantritts mit dem Diplom oder Master, in Ausnahmefällen auch mit dem Bachelor abgeschlossen haben oder die bereits promoviert sind (Post-Docs).
    Doktoranden, die eine Promotion in ihrem Herkunftsland anstreben, müssen über eine entsprechende Zulassung an ihrer Heimatuniversität verfügen.
    Eine schriftliche Zusage über die wissenschaftliche Betreuung in Deutschland, die ausdrücklich auf das Vorhaben des Bewerbers Bezug nimmt, und die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes durch das Gastinstitut muss den Bewerbungsunterlagen in der Regel beigefügt werden. Ist der Abschluss der Promotion an der deutschen Gasthochschule vorgesehen, muss diese Zusage vom Doktorvater bzw. der Doktormutter stammen.
    Bewerber, die im Rahmen eines strukturierten Promotionsangebots zu promovieren beabsichtigen, sind gehalten, von Seiten des Studienganges eine Aufnahmebestätigung oder mindestens einen Nachweis vorzulegen, dass sie für eine Aufnahme in Frage kommen.
    Wichtigstes Auswahlkriterium ist neben den bisherigen Studienleistungen ein überzeugendes und gut geplantes Forschungs- oder Fortbildungsvorhaben für den Deutschlandaufenthalt, das mit einem wissenschaftlichen Betreuer am vorgesehenen deutschen Gastinstitut abgestimmt ist.
    Deutsche Sprachkenntnisse werden in der Regel vorausgesetzt, wobei das Anforderungsniveau unter anderem vom Vorhaben und Fach des Bewerbers, aber auch von den im Herkunftsland vorhandenen Möglichkeiten, die deutsche Sprache zu lernen, abhängt. Insbesondere bei Natur- und Ingenieurwissenschaftlern und wenn am Gastinstitut Englisch gesprochen werden kann, können auch nachweislich gute englische Sprachkenntnisse akzeptiert werden. Der DAAD entscheidet im Einzelfall, ob vor Beginn des Forschungsstipendiums ein (für den Stipendiaten kostenloser) Deutschkurs ermöglicht werden kann. Dies kommt nur bei einer Stipendienlaufzeit von mehr als sechs Monaten in Betracht. Welche Sprachkenntnisse für Ihr Heimatland bereits bei der Bewerbung vorausgesetzt werden, entnehmen Sie bitte den Länderinformationen auf der Homepage des DAAD.
    Zum Zeitpunkt der Bewerbung sollte in der Regel bei Graduierten der letzte Abschluss nicht länger als sechs Jahre, bei Doktoranden der Beginn der Promotion nicht länger als drei Jahre und bei Postdoktoranden die Promotion nicht länger als vier Jahre zurückliegen.
    Bewerber, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung länger als ein Jahr in Deutschland aufhalten, können nicht berücksichtigt werden. Ausnahme: Bewerber, die sich zur Erlangung eines Masters in Deutschland befinden, können sich für ein Forschungsstipendium bewerben, auch wenn sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung damit länger als ein Jahr in Deutschland aufgehalten haben.
    Besonderer Hinweis für Mediziner: Das gesonderte Merkblatt „Zusätzliche Hinweise für DAAD-Forschungsstipendien für Bewerber aus medizinischen Fachbereichen“ informiert über spezielle Bewerbungsvoraussetzungen und Stipendienbedingungen.

    Bewerbungsort, Termine und Beratung:

    Ihre Bewerbung reichen Sie bitte beim DAAD Informationszentrum Kiew vom 01.09.2008 bis zum 20.11.2008 ein.
    Zur weiteren Beratung stehen Ihnen das DAAD Informationszentrum Kiew und die DAAD-Lektoren zur Verfügung.
    Bewerbungen direkt beim DAAD Bonn sind nicht möglich.

    Bewerbungsunterlagen:

    1. DAAD-Bewerbungsformular („Antrag auf ein Forschungs-/Studienstipendium“), zu finden unter www.daad.de/de/form. Bewerbung online
    2. Lückenloser Lebenslauf.
    3. Liste der Publikationen.
    4. Überzeugendes und gut geplantes Forschungs- oder Fortbildungsvorhaben für den Deutschlandaufenthalt.
    5. Ein Gutachten von einem Fachprofessor, das über die wissenschaftliche Befähigung des Bewerbers Auskunft gibt. (Bewerber mit dem Förderungsziel Promotion reichen zwei Gutachten ein.) Das Gutachten ist vertraulich, es ist in verschlossenem Umschlag einzureichen.
    6. Zeugnisunterlagen: Kopien
    - aller Hochschulzeugnisse über sämtliche Jahresprüfungen (mit allen Einzelnoten)
    - des Reifezeugnisses bzw. entsprechenden Schulzeugnisses mit allen Einzelnoten (von bereits promovierten Bewerbern wird es nicht benötigt).
    Allen Zeugnissen muss eine Erklärung des Notensystems beigefügt werden.
    7. Eine schriftliche Zusage eines deutschen Professors über die wissenschaftliche Betreuung.
    8. a. Deutschkenntnisse: DAAD-Sprachzeugnis zum Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse oder ein anderes vergleichbares Sprachzeugnis

    oder
    b. Englischkenntnisse: TOEFL, mindestens 213 Punkte computer-based oder 550 Punkte paper-based oder ein anderes vergleichbares Sprachzeugnis.
    9. Gegebenenfalls Sonstiges (z.B. Auszeichnungen)
    10. Aktuelle Fotografien, aufgeklebt auf die Bewerbungsformulare.

    Die Bewerbungsunterlagen müssen in drei Exemplaren in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden. Ein vollständiger Bewerbungsantrag umfasst alle oben aufgeführten Unterlagen im Original und zwei Kopien.

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