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Forschungsstipendien
für Doktoranden und Nachwuchswissenschaftler
Ziel:
Die Stipendien
bieten ausländischen Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit,
ein Forschungs- oder Fortbildungsvorhaben an einer staatlichen
oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder außeruniversitären
Forschungseinrichtung durchzuführen. Dieses Stipendium kann
den folgenden Zwecken dienen:
Forschungsvorhaben an einer deutschen Hochschule mit
dem Ziel einer Promotion im Heimatland (hierzu gehören
auch die für Entwicklungs- und Transformationsländer
angebotenen Promotionen nach dem „DAAD-Sandwich-Modell“
– s. Merkblatt, das auch im Internet erhältlich
ist unter www.daad.de/extrainfo);
Forschungsvorhaben an einer deutschen Hochschule mit
dem Ziel einer Promotion in Deutschland; hierfür wird insbesondere
auf strukturierte Promotionsangebote wie Graduierten- bzw.
Promotionskollegs, Internationale Promotionsprogramme, Graduate
Schools, Max-Planck-Research-Schools etc. hingewiesen. Nähere
Informationen finden Sie unter www.daad.de/ipp;
Forschungs- oder Fortbildungsvorhaben ohne Abschluss.
Laufzeit:
Die Förderdauer wird bei der Auswahlentscheidung von der Stipendienkommission
festgelegt. Sie beträgt – in Abhängigkeit von dem Vorhaben und
der Arbeitsplanung des Bewerbers – in der Regel einen bis zehn
Monate, bei Vollpromotionen in Deutschland kann sie drei, in Ausnahmefällen
vier Jahre betragen. Stipendien für Forschungsvorhaben ohne Abschluss in Deutschland sind nicht verlängerbar.
Die Durchführung der gesamten Promotion in Deutschland wird
nur dann gefördert, wenn es hierfür besondere förderungspolitische
Gründe gibt. Solche liegen z.B. vor, wenn im Heimatland keine
vergleichbaren Forschungs- und Betreuungsmöglichkeiten vorhanden
sind oder wenn die mehrjährige Förderung in Deutschland aus inhaltlichen
Gründen erforderlich ist.
Die Förderung von Vollpromotionen in Deutschland orientiert
sich an einer Promotionsdauer von drei Jahren; müssen ausländische
Graduierte noch die Voraussetzungen für eine Promotion in Deutschland
erwerben, kann sie auf bis zu vier Jahre festgesetzt werden. Auch
wenn die Förderung einer Vollpromotion beabsichtigt ist, werden
Förderungszusagen zunächst längstens für ein Jahr ausgesprochen.
Verlängerungen sind davon abhängig, ob die bisherige Stipendienzeit
als erfolgreich bewertet wird.
Die Stipendien können frühestens ab 1. Juni angetreten werden. Stipendiaten mit einer Stipendienlaufzeit
ab 7 Monaten beginnen ihr Stipendium in der Regel ab 1. Oktober.
Stipendienleistungen:
Der DAAD zahlt
in Abhängigkeit vom Ausbildungsstand des Stipendiaten eine
monatliche Stipendienrate von 750 € (Graduierte mit erstem
Abschluss) oder 1.000 € (Promovenden). Das
Stipendium beinhaltet außerdem in der Regel bestimmte
Leistungen für den Krankenversicherungsschutz in Deutschland.
Darüber hinaus zahlt der DAAD in der Regel eine angemessene
Reisekostenpauschale, es sei denn, diese Kosten werden vom
Heimatland bzw. von anderer Seite getragen.
Bei Aufenthalten von mehr als sechs Monaten Dauer werden eine
Studien- und Forschungsbeihilfe und gegebenenfalls Mietbeihilfen
und Familienzuschläge gewährt. Über die Finanzierung eines
Sprachkurses wird im Einzelfall entschieden (vgl. unter Bewerbungsvoraussetzungen).
Bei Promotionen nach dem „DAAD-Sandwich-Modell“
können - falls bereits im Erstantrag beantragt - Reisekosten
der Betreuer übernommen werden.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Um ein DAAD-Forschungsstipendium
können sich sehr gut qualifizierte Hochschulabsolventen bewerben,
die ihr Studium spätestens zum Zeitpunkt des Stipendienantritts
mit dem Diplom oder Master, in Ausnahmefällen auch mit dem
Bachelor abgeschlossen haben oder die bereits promoviert sind
(Post-Docs).
Doktoranden, die eine Promotion in ihrem Herkunftsland anstreben,
müssen über eine entsprechende Zulassung an ihrer Heimatuniversität
verfügen.
Eine schriftliche Zusage über die wissenschaftliche Betreuung
in Deutschland, die ausdrücklich auf das Vorhaben des Bewerbers
Bezug nimmt, und die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes durch
das Gastinstitut muss den Bewerbungsunterlagen in der Regel beigefügt
werden. Ist der Abschluss der Promotion an der deutschen Gasthochschule
vorgesehen, muss diese Zusage vom Doktorvater bzw. der Doktormutter
stammen.
Bewerber, die im Rahmen eines strukturierten Promotionsangebots
zu promovieren beabsichtigen, sind gehalten, von Seiten des Studienganges
eine Aufnahmebestätigung oder mindestens einen Nachweis vorzulegen,
dass sie für eine Aufnahme in Frage kommen.
Wichtigstes Auswahlkriterium ist neben den bisherigen Studienleistungen
ein überzeugendes und gut geplantes Forschungs- oder Fortbildungsvorhaben
für den Deutschlandaufenthalt, das mit einem wissenschaftlichen
Betreuer am vorgesehenen deutschen Gastinstitut abgestimmt ist.
Deutsche Sprachkenntnisse werden in der Regel vorausgesetzt,
wobei das Anforderungsniveau unter anderem vom Vorhaben und Fach
des Bewerbers, aber auch von den im Herkunftsland vorhandenen
Möglichkeiten, die deutsche Sprache zu lernen, abhängt. Insbesondere
bei Natur- und Ingenieurwissenschaftlern und wenn am Gastinstitut
Englisch gesprochen werden kann, können auch nachweislich gute
englische Sprachkenntnisse akzeptiert werden. Der DAAD entscheidet
im Einzelfall, ob vor Beginn des Forschungsstipendiums ein (für
den Stipendiaten kostenloser) Deutschkurs ermöglicht werden kann.
Dies kommt nur bei einer Stipendienlaufzeit von mehr als sechs
Monaten in Betracht. Welche Sprachkenntnisse für Ihr Heimatland
bereits bei der Bewerbung vorausgesetzt werden, entnehmen Sie
bitte den Länderinformationen auf der Homepage des DAAD.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung sollte in der Regel bei Graduierten der letzte Abschluss nicht länger als sechs Jahre, bei Doktoranden der Beginn der Promotion nicht länger als drei Jahre und bei Postdoktoranden die Promotion nicht länger als vier Jahre zurückliegen.
Bewerber, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung länger als ein Jahr in Deutschland aufhalten, können nicht
berücksichtigt werden. Ausnahme: Bewerber, die sich zur Erlangung eines Masters in Deutschland befinden, können sich
für ein Forschungsstipendium bewerben, auch wenn sie sich zum Zeitpunkt
der Bewerbung damit länger als ein Jahr in Deutschland aufgehalten haben.
Besonderer Hinweis für Mediziner: Das gesonderte Merkblatt
„Zusätzliche
Hinweise für DAAD-Forschungsstipendien für Bewerber aus
medizinischen Fachbereichen“ informiert über spezielle
Bewerbungsvoraussetzungen und Stipendienbedingungen.
Bewerbungsort, Termine und Beratung:
Ihre Bewerbung
reichen Sie bitte beim DAAD Informationszentrum Kiew vom 01.09.2008
bis zum 20.11.2008 ein.
Zur weiteren Beratung stehen Ihnen das DAAD Informationszentrum
Kiew und die DAAD-Lektoren
zur Verfügung.
Bewerbungen direkt beim DAAD Bonn
sind nicht möglich.
Bewerbungsunterlagen:
1. DAAD-Bewerbungsformular
(„Antrag auf ein Forschungs-/Studienstipendium“), zu finden
unter www.daad.de/de/form.
2. Lückenloser Lebenslauf.
3. Liste der Publikationen.
4. Überzeugendes und gut geplantes Forschungs- oder
Fortbildungsvorhaben für den Deutschlandaufenthalt.
5. Ein Gutachten von einem Fachprofessor, das über
die wissenschaftliche Befähigung des Bewerbers Auskunft
gibt. (Bewerber mit dem Förderungsziel Promotion reichen zwei Gutachten ein.) Das Gutachten ist vertraulich, es ist in
verschlossenem Umschlag einzureichen.
6. Zeugnisunterlagen: Kopien
- aller Hochschulzeugnisse über sämtliche Jahresprüfungen
(mit allen Einzelnoten)
- des Reifezeugnisses bzw. entsprechenden Schulzeugnisses
mit allen Einzelnoten (von bereits promovierten Bewerbern wird
es nicht benötigt).
Allen Zeugnissen muss eine Erklärung des Notensystems beigefügt
werden.
7. Eine schriftliche Zusage eines deutschen Professors
über die wissenschaftliche Betreuung.
8. a. Deutschkenntnisse: DAAD-Sprachzeugnis zum Nachweis
der deutschen Sprachkenntnisse oder ein anderes vergleichbares
Sprachzeugnis
oder
b. Englischkenntnisse: TOEFL, mindestens 213 Punkte computer-based
oder 550 Punkte paper-based oder ein anderes vergleichbares
Sprachzeugnis.
9. Gegebenenfalls Sonstiges (z.B. Auszeichnungen)
10. Aktuelle Fotografien, aufgeklebt auf die Bewerbungsformulare.
Die Bewerbungsunterlagen müssen in drei Exemplaren
in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.
Unvollständige Bewerbungen können leider nicht
berücksichtigt werden. Ein vollständiger Bewerbungsantrag
umfasst alle oben aufgeführten Unterlagen im Original
und zwei Kopien.
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