ERP-Studienstipendien für Graduierte der Wirtschaftswissenschaften
Ziel:
Die Stipendien werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gefördert und bieten ausländischen Graduierten der Wirtschaftswissenschaften die Möglichkeit, an ausgewählten deutschen Hochschulen ein Aufbau- oder Masterstudium durchzuführen und in Deutschland einen Hochschulabschluss (Master) zu erwerben.
Laufzeit:
Die Stipendienlaufzeit beträgt, in Abhängigkeit von der Dauer des gewählten Studiengangs, zwischen 10 und 24 Monaten. Alle Stipendien werden zunächst für ein akademisches Jahr vergeben und bei guten Leistungen entsprechend der Dauer des Studiengangs auf Antrag verlängert.
Stipendienleistungen:
Der DAAD zahlt eine monatliche Stipendienrate von 750 Euro. Das Stipendium beinhaltet außerdem in der Regel bestimmte Leistungen für den Krankenversicherungsschutz in Deutschland. Darüber hinaus zahlt der DAAD in der Regel eine angemessene Reisekostenpauschale, es sei denn, diese Kosten werden vom Heimatland bzw. von anderer Seite getragen. Weiterhin werden eine Studien- und Forschungsbeihilfe und gegebenenfalls Mietbeihilfen auf Antrag gewährt. Familienzuschläge werden nicht gewährt. Der DAAD übernimmt ggfs. Studiengebühren bis zu einer maximalen Höhe von 500 Euro pro Semester.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Um ein ERP-Studienstipendium können sich sehr gut qualifizierte Hochschulabsolventen bewerben, die ihr Studium spätestens zum Zeitpunkt des Stipendienantritts mit einem ersten Abschluss (Bachelor, Diplom oder vergleichbarer akademischer Grad) abgeschlossen haben. Zum Zeitpunkt der Bewerbung sollte der Abschluss in der Regel nicht länger als sechs Jahre zurückliegen.
Wichtigstes Auswahlkriterium ist neben den bisherigen Studienleistungen eine überzeugende Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Studienvorhaben in Deutschland.
Die Zulassung der deutschen Gasthochschule für den gewünschten Studiengang muss entweder den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden oder vor Stipendienantritt dem DAAD vorliegen. Die Stipendienzusage des DAAD wird nur wirksam, wenn eine Zulassung zum Studium vorliegt. Ist in dem Studiengang ein mehrmonatiger Auslandsaufenthalt vorgesehen, kommt die Förderung dieses Auslandsaufenthaltes in der Regel nur dann in Betracht, wenn es sich um einen Aufenthalt in einem EU-Drittland (nicht im Heimatland) handelt und er max. 6 Monate und max. 25% der Stipendienlaufzeit beträgt.
Gute deutsche Sprachkenntnisse sind in der Regel Voraussetzung für das Studium in Deutschland. Ausnahmen sind möglich, wenn die Stipendiaten an einem Studiengang teilnehmen, der in englischer Sprache durchgeführt wird. Der DAAD kann vor Beginn des Stipendiums einen (für den Stipendiaten kostenlosen) Deutschkurs an einem Spracheninstitut in Deutschland fördern.
Bewerber, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung länger als ein Jahr in Deutschland aufhalten, können nicht berücksichtigt werden.
Wahl des Studienganges:
In den folgenden Studiengängen kann der DAAD den ERP-Studienstipendiaten eine besondere Betreuung durch einen DAAD-Tutor bieten:
Universität Bochum
a) M.Sc. Management and Economics
b) M.Sc. Management (Betriebswirtschaftslehre)
c) M.Sc. Economics (Volkswirtschaftslehre)
www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/aa_ausland.htm
Universität Passau
a) M.Sc. Business Administration (Accounting, Finance and Taxation)
b) M.Sc. Business Administration (International Marketing and Management)
c) M.A. International Economics and Business
www.wiwi.uni-passau.de/studiengaenge.html
Universität Trier
Magister der Wirtschaft (Volkswirtschaftslehre)
Informationen unter magister@uni-trier.de
Bewerber, die bereit sind, auf die Betreuung durch einen DAAD-Tutor zu verzichten, können ihre deutsche Gasthochschule / ihren Masterstudiengang frei wählen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich (parallel zur Bewerbung um das Stipendium) selbstständig bei der gewünschten Gasthochschule um die Zulassung zum Studium bewerben müssen. Bitte beachten Sie deshalb die Bewerbungsfristen der gewünschten Studiengänge.
Sie können sich bei mehreren Gasthochschulen gleichzeitig um die Zulassung zum Studium bewerben. Wenn mehrere Zulassungen vorliegen, entscheidet der DAAD in Absprache mit den Hochschulen über die Platzierung der Stipendiaten.
Bewerbungsort, Termine und Beratung:
Ihre Bewerbung
reichen Sie bitte beim DAAD Informationszentrum Kiew vom 01.09.2008
bis zum 20.11.2008 ein.
Zur weiteren Beratung stehen Ihnen das DAAD Informationszentrum
Kiew und die DAAD-Lektoren
zur Verfügung.
Bewerbungen direkt beim DAAD Bonn
sind nicht möglich.
Bewerbungsunterlagen:
1. DAAD-Bewerbungsformular
(„Antrag auf ein Forschungs-/Studienstipendium“), zu finden
unter www.daad.de/de/form.

2. Lückenloser Lebenslauf.
3. Ausführliche und präzise Darlegung des Studienvorhabens
sowie die Darstellung der bisherigen Studienarbeiten, die
für die Entscheidung von der besonderer Wichtigkeit sind.
4. Ein Gutachten von einem Fachprofessor, das über
die wissenschaftliche Befähigung des Bewerbers Auskunft
gibt. Das Gutachten ist vertraulich, es ist in
verschlossenem Umschlag einzureichen.
Bitte verwenden Sie das DAAD-Formular „Gutachten zu Stipendienanträgen von ausländischen Studierenden, Graduierten, Doktoranden und Promovierten“ (Download unter www.daad.de/de/form)
5. Zeugnisunterlagen: Kopien
- des Reifezeugnisses bzw. entsprechenden Schulzeugnisses
mit allen Einzelnoten
- aller Hochschulzeugnisse über sämtliche Jahresprüfungen
(mit allen Einzelnoten)
Allen Zeugnissen muss eine Erklärung des Notensystems beigefügt
werden.
6. Offizielle Information über den gewünschten Masterstudiengang (z.B. aus dem Internet). Aus dieser Information müssen die Eingangsvoraussetzungen des gewünschten Masterstudienganges und sein Curriculum klar hervorgehen.
Falls vorhanden: Zulassung zum Studium im gewünschten Studiengang. Die Zulassung kann vor Stipendienantritt nachgereicht werden. Die Stipendienzusage des DAAD wird nur wirksam, wenn eine Zulassung zum Studium vorliegt.
7. Sprachzeugnisse: Bitte reichen Sie Nachweise über die Sprachkenntnisse ein, die im gewünschten Studiengang gefordert werden (Deutsch und/oder Englisch)..
8. Sonstiges (falls vorhanden, auch Nachweise über Berufstätigkeit, Auszeichnungen, frühere Stipendien, Studiennachweise aus früheren Auslandsaufenthalten etc.)
9. Aktuelle Fotografien, aufgeklebt auf die Bewerbungsformulare.
Die Bewerbungsunterlagen müssen in drei Exemplaren
in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.
Unvollständige Bewerbungen können leider nicht
berücksichtigt werden. Ein vollständiger Bewerbungsantrag
umfasst alle oben aufgeführten Unterlagen im Original
und zwei Kopien.
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