ERP-Studienstipendien für Graduierte der Wirtschaftswissenschaften
Ziel:
Die Stipendien werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gefördert und bieten ausländischen Graduierten der Wirtschaftswissenschaften die Möglichkeit, an ausgewählten deutschen Hochschulen ein Master- oder Aufbaustudium durchzuführen und in Deutschland einen Hochschulabschluss (Master) zu erwerben.
Laufzeit:
Die Stipendienlaufzeit beträgt, in Abhängigkeit von der Dauer des gewählten Studiengangs, zwischen 10 und 24 Monaten. Alle Stipendien werden zunächst für ein akademisches Jahr vergeben und bei guten Leistungen entsprechend der Dauer des Studiengangs auf Antrag verlängert.
Stipendienleistungen:
Der DAAD zahlt eine monatliche Stipendienrate von 750 €. Das Stipendium
beinhaltet außerdem in der Regel bestimmte Leistungen für den
Krankenversicherungsschutz in Deutschland. Darüber hinaus zahlt der DAAD
in der Regel eine angemessene Reisekostenpauschale. Weiterhin
werden eine Studien- und Forschungsbeihilfe und gegebenenfalls
Mietbeihilfen auf Antrag gewährt. Familienzuschläge werden nicht gewährt. Der DAAD übernimmt ggfs. Studiengebühren bis zu einer maximalen Höhe von 500 Euro pro Semester (bei teureren Studiengängen kann man sich evtl. für den Rest über das World Wide
Studies Programm bei der Pinchuk Stiftung bewerben).
Bewerbungsvoraussetzungen:
Um ein ERP-Studienstipendium können sich sehr gut qualifizierte Hochschulabsolventen bewerben, die ihr Studium spätestens zum Zeitpunkt des Stipendienantritts mit einem ersten Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom oder vergleichbarer akademischer Grad) abgeschlossen haben. Zum Zeitpunkt der Bewerbung sollte der Abschluss nicht länger als sechs Jahre zurückliegen.
Wichtigstes Auswahlkriterium ist neben den bisherigen Studienleistungen eine überzeugende Darlegung der fachlichen und perönlichen Motive für das geplante Studienvorhaben in Deutschland.
Die Zulassung der deutschen Gasthochschule für den gewünschten Studiengang muss entweder den Bewerbungsunterlagen beigefügt oder vor Stipendienantritt dem DAAD vorgelegt werden. Die Stipendienzusage des DAAD wird nur wirksam, wenn eine Zulassung zum Studium vorliegt. Ist in dem Studiengang ein mehrmonatiger Auslandsaufenthalt
vorgesehen, kommt die Förderung dieses Auslandsaufenthaltes nur dann in Betracht, wenn es
sich um einen Aufenthalt in einem EU-Drittland (nicht im Heimatland)
handelt und er max. 6 Monate und max. 25% der Stipendienlaufzeit nicht überschreitet. Studiengänge, die diesen formalen Kriterien für Praktika nicht entsprechen, dürfen nicht gewählt werden.
Studienangebote deutscher Hochschulen
Bitte beachten Sie, dass Sie sich selbständig bei den von Ihren gewählten Gasthochschulen um die Zulassung zum Studium bewerben müssen. Bitte beachten Sie deshalb die Bewerbungsfristen der gewünschten Studiengänge.
Wenn mehrere Zulassungen vorliegen, entscheidet der DAAD in Absprache mit den Hochschulen über die Plazierung der Stipendiaten.
Gute nachgewiesene deutsche Sprachkenntnisse sind Voraussetzung für das Studium in Deutschland. Ausnahmen sind möglich, wenn die Stipendiaten an einem
Studiengang teilnehmen, der in englischer Sprache durchgeführt wird. Der
DAAD kann bei nicht ausreichenden Sprachkenntnissen vor Beginn des Stipendiums einen (für den Stipendiaten
kostenlosen) Deutschkurs
an einem Spracheninstitut in Deutschland fördern, dessen Besuch dann obligatorisch ist.
Bewerber, die sich zum Zeitpunkt
der Bewerbung länger als ein Jahr in Deutschland aufhalten, sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
Bewerbungsort, Termine und Beratung:
Ihre Bewerbung
reichen Sie bitte beim DAAD Informationszentrum Kiew vom 01.09.2011
bis zum 20.11.2011 ein.
Zur weiteren Beratung stehen Ihnen das DAAD Informationszentrum
Kiew und die DAAD-Lektoren
zur Verfügung.
Bewerbungen direkt beim DAAD Bonn
sind nicht möglich.
Bewerbungsunterlagen:
1. DAAD-Bewerbungsformular
(„Antrag auf ein Forschungs-/Studienstipendium“).

2. Lückenloser Lebenslauf.
3. Motivationsschreiben.
4. Offizielle Information der Gasthochschule über den gewünschten Masterstudiengang (z.B. Auszug aus dem Internet, maximal eine Seite für jeden Studiengang). Die Information muss folgende Angaben enthalten:
• Genaue Bezeichnung des Studienganges
• Dauer des Studiengangs in Semestern/Regelstudienzeit
• Überblick über die Ziele und Inhalte des Studiengangs
• Sprachliche, fachliche und formale Eingangsvoraussetzungen für die Zulassung zum Studium
• Höhe der Studiengebühren.
Falls vorhanden: Zulassung zum Studium im gewünschten Studiengang. Die Zulassung muss vor Stipendienantritt nachgereicht werden. Die Stipendienzusage des DAAD wird nur wirksam, wenn eine Zulassung zum Studium vorliegt.
5. Ein Empfehlungsschreiben eines Fachprofessors der Heimathochschule, das über
die Befähigung des Bewerbers Auskunft
gibt, auf DAAD-Gutachtenformular „Gutachten zu Stipendienanträgen von ausländischen Studierenden, Graduierten, Doktoranden und Promovierten“ (Download unter www.daad.de/de/form). Das Gutachten ist vertraulich, alle drei Exemplare sind im verschlossenen Umschlag einzureichen. Das Gutachten muss den Stempel der Universität tragen und in amtlich beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.
6. Zeugnisunterlagen: amtlich beglaubigte Kopien und Übersetzungen
- des Diplom- oder Hochschulabschlusszeugnisses (mit allen Einzelnoten und Abschlussnote/n)
- falls das Hochschulabschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt: des Studienbuches (mit allen Einzelnoten). - des Schulabschlusszeugnisses, das im Heimatland zum Hochschulstudium berechtigt
(mit allen Einzelnoten) Zeugniskopien und Übersetzungen sind amtlich beglaubigt und nach Möglichkeit in DIN-A-4 vorzulegen. Es genügt, wenn die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original von einer der folgenden Stellen bescheinigt wird: Botschaft bzw. Konsulat der Bundesrepublik Deutschland, deutsche Schule oder Universität, die das Originalzeugnis ausgestellt hat. Die Richtigkeit von Übersetzungen muss bestätigt werden. Originalzeugnisse werden erst bei der Immatrikulation in Deutschland benötigt.
7. a. Deutschkenntnisse*: onDaF, Sprachzeugnis vom DAAD-Lektor, TestDaF, ZMP, ZOP, DSH, DSD-II,
b. Bei im Studiengang geforderten Englischkenntnissen:
TOEFL, IELTS oder ein anderes
Sprachzeugnis (möglich auch das DAAD-Sprachzeugnis, ausgefüllt vom Hochschullehrer für Englisch, für die Zulassung zum Studium wird aber TOEFL oder IELTS benötigt).
8. Neuere Fotografien, die auf die Bewerbungsformulare aufgeklebt sind.
9. Falls vorhanden - Nachweise über Berufstätigkeit,
Auszeichnungen, frühere Stipendien, Studiennachweise aus früheren
Auslandsaufenthalten etc.
* erforderlich auch von Bewerbern mit nur geringen oder
gar keinen Deutschkenntnissen. Für englischsprachige Programme reicht ein DAAD-Sprachzeugnis aus, ausgestellt von einem
DAAD-Lektor oder Hochschullehrer für Deutsch. Das Sprachzeugnis soll
helfen, den Bewerber in den für ihn richtigen Sprachkurs einzustufen. Fehlende
deutsche Sprachkenntnisse sind - z.B. bei Bewerbungen für englischsprachige
Studiengänge - kein Ausschlussgrund
Die Bewerbungsunterlagen müssen in drei Exemplaren
in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.
Unvollständige Bewerbungen können leider nicht
berücksichtigt werden. Ein vollständiger Bewerbungsantrag
umfasst alle oben aufgeführten Unterlagen im Original
und zwei Kopien.
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