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Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
Wann besteht Visumspflicht?
Um als ausländischer Student oder Studienbewerber nach Deutschland einreisen
zu können, benötigen Sie ein Visum - zu Deutsch: Sichtvermerk - zu Studienzwecken
(Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks) der diplomatischen
oder konsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in ihrem
Herkunftsland. Von dieser Regelung ausgenommen sind Studienbewerber und
Studierende aus den EU-Staaten und aus Staaten, mit denen abweichende
Regelungen vereinbart sind: Australien, Honduras, Island, Israel, Japan,
Kanada, Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Schweiz
und die USA.
Reisen Sie auf keinen Fall als Tourist ein! Ein Tounstenvisum kann nicht
in ein Visum für Aus-und Fortbildung umgewandelt werden, auch nicht in
grenznahen deutschen Auslandsvertretungen.
Überall auf der Welt brauchen bürokratische Vorgänge ihre Zeit, das heißt
in diesem Falle Ihre Zeit. Es ist nie zu früh, sich an der deutschen Botschaft
oder einem Konsulat gründlich darüber beraten zu lassen, welche persönlichen
Unterlagen Sie zum Beispiel noch von Behörden Ihres Heimatlandes für einen
Visumsantrag benötigen. Je früher die Frage des Visums geklärt ist, desto
freier sind Sie in Ihrer Zeitplanung.
Erforderliche Unterlagen
Um von der deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung ein Visum
zu Studienzwecken zu erhalten, müssen Sie die folgenden Unterlagen vorlegen:
einen gültigen Reisepass, eine in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung,
einen Finanzierungsnachweis (siehe unten) und entweder den Zulassungsbescheid
einer deutschen Fachhochschule oder die Bewerberbestätigung, die bescheinigt,
dass Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen einer deutschen Fachhochschule
vorliegen.
Visum für Studienbewerber
Konnten Sie von Ihrem Heimatland aus noch keine Kontakte zu deutschen
Fachhochschulen knüpfen, so bietet der Studienbewerber-Sichtvermerk die
Möglichkeit, zunächst ohne formelle Bewerbung und ohne Zulassung einer
Hochschule oder studienvorbereitenden Einrichtung (Studienkolleg) einzureisen.
Drei Monate lang können Sie sich so über die Möglichkeiten eines Studiums
in Deutschland informieren, fehlende Unterlagen für eine Bewerbung oder
zur Aufnahme des Fachstudiums beschaffen und dann die Aufenthaltserlaubnis
in Deutschland verlängern lassen, ohne erneut ausreisen zu müssen.
Finanzielle Voraussetzungen
Schätzen Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten früh genug und realistisch
ein! Die deutschen Auslandsvertretungen bzw. die Ausländerbehörden müssen
davon überzeugt werden, dass Ihnen die notwendigen Mittel zur Deckung
der Lebenshaltungskosten während Ihres gesamten Studienaufenthaltes zur
Verfügung stehen. Gegenwärtig (2001) sollten dies mindestens € 720,- in
den alten Ländern bzw. € 540,- in den neuen Ländern pro Monat sein. Wie
sich diese Kosten aufteilen, können Sie aus dem Kapitel über Kosten und
Förderungsmöglichkeiten ersehen.
Keine Chance für Werkstudenten
Planen Sie nicht, Ihren Studienaufenthalt durch Arbeit in Deutschland
zu finanzieren! Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für internationale
Studierende sind sehr streng. Ihre Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie
nur zum Studium. Sie ist keine Arbeitserlaubnis! Studierende aus der EU
dürfen zwar in Deutschland arbeiten, allerdings ist die Arbeitslosigkeit
in Deutschland ein großes Problem, und sie werden kaum etwas finden. Stipendiaten
und internationale Studierende, die nicht aus der EU kommen, dürfen insgesamt
nur drei Monate im Jahr arbeiten und werden dabei streng kontrolliert.
Wegen der genauen Bestimmungen erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen
Ausländerbehörde an Ihrem Studienort. Sie sollten also den Finanzierungsnachweis
sehr ernst nehmen.
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