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Bewerbung und Immatrikulation
Zulassungsantrag
Um einen Studienplatz an einer deutschen Fachhochschule Ihrer Wahl müssen
Sie sich grundsätzlich (Ausnahmen siehe im Abschnitt "Zulassung im
zentralen Vergabeverfahren") bei deren Akademischem Auslandsamt bzw.
der für das Ausländerstudium zuständigen Stelle (Adressen siehe Anhang)
bewerben, gleichgültig, ob Sie ein Studium in Deutschland beginnen oder
fortsetzen
wollen. Von dort bekommen Sie die notwendigen Bewerbungsformulare.
Schildern Sie bereits in der ersten Anfrage Ihre persönlichen Voraussetzungen
(Hochschulzugangsberechtigung, Sprachkenntnisse, bisherige Studienzeiten
und -leistungen) recht genau, damit Ihnen die Fachhochschule die Bedingungen
nennen kann, die in Ihrem persönlichen Fall für eine Zulassung zu erfüllen
sind.
Frühzeitig bewerben
Nach aller Erfahrung benötigen Sie etwa ein Jahr von der ersten Anfrage
bis zum Studienbeginn. Treffen Sie keine Entscheidungen, ohne sich vorher
bei Fachhochschulen, die für Sie in Frage kommen, und bei der deutschen
Botschaft informiert zu haben.
Wollen Sie Ihr Studium zum Wintersemester beginnen, müssen Sie sich in
der Regel bis zum 15. Juli mit vollständigen Unterlagen bei Ihrer Fachhochschule
beworben haben, für das Sommersemester bis zum 15. Januar.
Studienbeginn: Wintersemester oder Sommersemester
Für Ihren persönlichen Zeitplan ist es schließlich wichtig, sich frühzeitig
danach zu erkundigen, ob Sie den gewünschten Studiengang zum gewünschten
Zeitpunkt beginnen können. In einigen Studiengängen kann das Studium nur
zum Wintersemester begonnen werden.
Immatrikulation
Haben Sie alle Hürden auf dem Weg an eine deutsche Fachhochschule genommen,
erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Er wird von der Fachhochschule
ausgestellt und berechtigt Sie, nachdem Sie die DSH bestanden haben, sich
zu dem darin angegebenen Semester für den von Ihnen gewählten und im Bescheid
genannten Studiengang an der Fachhochschule, die ihn ausstellt, zu Immatrikulieren.
Dafür müssen Sie in der Regel persönlich im Sekretariat der Fachhochschule
erscheinen. Im Zulassungsbescheid ist die Frist angegeben, in der dies
geschehen muss. Nach der Zahlung der Sozialgebühren und dem Nachweis,
dass Sie krankenversichert sind, bekommen Sie einen Ausweis, oftmals auch
ein Studienbuch und sind nun Student in Deutschland.
Die Immatrikulation gilt immer nur für ein Semester.
Mit der lmmatrikulation haben Sie das Recht, die Lehrveranstaltungen an
Ihrer Fachhochschule tu besuchen und nach der Erfüllung der in Studien-
und Prüfungsordnungen festgelegten Erfordernisse, Prüfungen abzulegen
und das Diplom zu erwerben. Sie können alle Einrichtungen der Hochschule
(Bibliothek, Sportplätze u. Ä.) nutzen, und Sie haben das aktive und passive
Wahlrecht für die Wahlen zu den Organen der Studentenschaft bzw. des Studentenparlaments.
Mit Ihrem Studentenausweis können Sie nicht zuletzt auch bestimmte soziale
Vergünstigungen beanspruchen, so zum Beispiel verbilligte Fahrkarten im
Nahverkehr, verbilligte Eintrittspreise für kulturelle Veranstaltungen;
Ihnen stehen die Mensen und andere Einrichtungen der Studentenwerke offen.
Beratung beim Weg
durchs Studium
Den Weg durchs Studium sollten Sie nicht ohne Beratung gehen. Gerade
die ersten Tage eines Semesters mit ihrer zuweilen hektischen Atmosphäre,
das komplizierte Deutsch einer Studienordnung und vieles andere mehr können
für den, der anderes gewohnt ist, eine sehr verwirrende Erfahrung sein.
Die verschiedenen Beratungs- und Sprechstunden des Akademischen Auslandsamtes
oder der Auslandsbeauftragten, des Fachbereichs und der Fachschaft sind
für Sie da. Machen Sie reichlich Gebrauch von ihrem Beratungsangebot!
Sprechen Sie mit Ihren Mitstudierenden!
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