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Zulassungsvoraussetzungen
Unterrichtssprache Deutsch
Die Unterrichtssprache an allen deutschen Hochschulen ist Deutsch. Eine
Ausnahme bilden die in jüngster Zeit auch an einigen Fachhochschulen eingerichteten
International Degree Programmes, deren Unterrichtssprache zumindest in
den ersten Semestern Englisch ist. Unerlässliche Voraussetzung für alle
übrigen Studiengänge sind aber gute Deutschkenntnisse. Die Lust und das
eigene Talent, mit einer neuen Sprache umzugehen, lassen sich schon im
Heimatland entwickeln. Nicht überall werden Sie ein Goethe-Institut oder
die Deutschabteilung einer Universität mit ihren Sprachkursangeboten in
nächster Nähe zur Verfügung haben. Das sollte Sie aber niemals entmutigen,
schon längere Zeit vor der Abreise nach Deutschland auf andere Weise zumindest
Grundkenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben. Bevor Sie zum Studium
an einer deutschen Hochschule zugelassen werden können, müssen Sie in
einer Prüfung gute deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.
Sprachprüfung
Die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer
Studienbewerber – DSH“ müssen Sie vor Studienaufnahme ablegen, wenn Sie
zwar eine der deutschen gleichwertige Hochschulzugangsberechtigung haben
und deshalb keine Feststellungsprüfung (siehe unten) machen müssen, jedoch
aus einem nicht-deutschsprachigen Land kommen. Befreit werden können Sie
von dieser Prüfung, wenn Sie Ihr Abitur in Deutschland oder an einer deutschen
Schule im Ausland gemacht haben oder wenn Sie bestimmte Sprachdiplome,
zum Beispiel des Goethe-Instituts oder der Kultusministerkonferenz, bereits
erworben haben. Die Gründe für die Befreiung von der DSH variieren von
Hochschule zu Hochschule leicht. Fragen Sie so früh wie möglich bei der
Fachhochschule Ihrer Wahl nach.
Die DSH wird am zuständigen Studienkolleg oder an der Hochschule nach
in ganz Deutschland geltenden Richtlinien abgenommen.
Die Termine für die DSH legt jede Hochschule selber fest. Erkundigen Sie
sich möglichst früh bei der Fachhochschule Ihrer Wahl nach den Möglichkeiten
und Terminen, die DSH abzulegen. Die Fachhochschulen können die Wiederholung
der Prüfung höchstens zweimal zulassen. Danach ist eine erneute Anmeldung
zur Prüfung nicht mehr möglich, auch nicht an einer anderen Fachhochschule.
Sprachkurse zur Vorbereitung auf die DSH
Die meisten Fachhochschulen bieten Sprachkurse zur Vorbereitung auf die
DSH an. Die Kapazitäten reichen jedoch in der Regel nicht
aus, jeden Bewerber aufzunehmen. Die Kurse setzen zudem je
nach Hochschule Deutschkenntnisse unterschiedlichen Niveaus
voraus. An dieser Stelle daher noch einmal der eindringliche
Rat: Nutzen Sie die Gelegenheiten, bereits in Ihrem Heimatland
Deutsch zu lernen (Deutschabteilungen von Universitäten, Goethe-Institute
u. a.)! Bewerben Sie sich erst um einen Studienplatz in Deutschland,
wenn Sie einiges Zutrauen in Ihre neuen Sprachkenntnisse gewonnen
haben. Das spart Zeit, Geld und bewahrt vor sonst fast unvermeidlichen
Enttäuschungen über die Fremdheit oder gar Härte der neuen
Umgebung.
Hochschulzugangsberechtigung
Ob Sie direkt zum gewünschten Fachstudium zugelassen werden können, hängt
vor allem davon ab, ob Ihr Sekundarabschlusszeugnis als Hochschulzugangsberechtigung
anerkannt wird. Die Fachhochschule oder die entsprechende zuständige Stelle
entscheidet dies nach in ganz Deutschland geltenden einheitlichen Richtlinien,
den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferenz. Grundsätzlich gilt,
dass ein Zeugnis, das zum Studium an einer deutschen Universität berechtigt,
auch den Zugang zu einer deutschen Fachhochschule ermöglicht.
Ziel dieses Anerkennungsverfahrens ist, ausländischen und deutschen Studienanfängrn
die gleichen Startbedingungen an der Fachhochschule zu ermöglichen.
Wurde Ihr Zeugnis als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt, können Sie
nach bestandener Sprachprüfung und mit den Einschränkungen, die auch für
Deutsche gelten (Numerus clausus), direkt zum Fachstudium zugelassen werden.
Alle anderen Bewerber/innen müssen die sogenannte Feststellungsprüfung
ablegen.
Feststellungsprüfung
Die Fachhochschulen unterscheiden zwischen Studienbewerbern, die alle
Voraussetzungen für die Aufnahme eines Fachstudiums erfüllen, und solchen,
die dies noch nicht tun. Sie finden im Anhang Angaben, ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung
für die direkte Zulassung zum Fachstudium ausreicht oder ob Sie die so
genannte „Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber
für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland“,
kurz "Feststellungsprüfung", ablegen müssen, bevor Sie sich
einschreiben können. Die Fachhochschule Ihrer Wahl wird Sie in dieser
Frage beraten.
Die Feststellungsprüfung schließt die Sprachprüfung mit ein.
Haben Sie bereits im Heimatland einige Semester studiert, können besondere
Bedingungen für die Zulassung an einer deutschen Fachhochschule gelten.
Hierüber informieren die Fachhochschulen im Einzelfall auf Anfrage.
Bewerbern, die die Feststellungsprüfung ablegen müssen, wird in jedem
Fall empfohlen, einen vorbereitenden Kurs, das Studienkolleg, zu besuchen.
Studienkolleg
Das Studienkolleg für ausländische Studierende bereitet auf die Feststellungsprüfung
vor. Sein Besuch, auch wenn er nicht Pflicht ist, sei jedem, der die Feststellungsprüfung
ablegen muss, dringend empfohlen. Die Fachhochschule weist Sie dem zuständigen
Studienkolleg zu. Deutschkenntnisse (mindestens Grundstufenkenntnisse),
die Sie am besten schon im Heimatland erwerben sollten, werden für die
Aufnahme ins Studienkolleg vorausgesetzt. Vorbereitende Deutschkurse der
Grundstufe werden in der Regel von den Studienkollegs oder den Fachhochschulen
selber angeboten, seltener jedoch regelrechte Anfängerkurse. Die Deutschkurse
an den Fachhochschulen sind, im Gegensatz zum Kursangebot des Goethe-Instituts
oder privater Sprachschulen, kostenlos.
Nach der Aufnahme ins Studienkolleg sind Sie schon auf dem Weg in Richtung
Fachstudium. Sprachlich und fachlich werden Sie je nach Studienwunsch
in den Schwerpunktkursen TI (Technik und Ingenieurwissenschaften), WW
(Wirtschaftswissenschaften), GD (Gestaltung und Design), SW (Sozialwesen)
und DÜ (Dolmetschen und Übersetzen) auf Ihren Studiengang vorbereitet.
Der Unterricht am Studienkolleg urnfasst in der Regel 32 Stunden pro Woche
und hat, anders als später die Lehrveranstaltungen an der Fachhochschule,
noch schulischen Charakter. Sie absolvieren einen Kurs im festen Klassenverband.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Im Sommer gibt es sechs, über Weihnachten
und Neujahr zwei und im Frühjahr noch einmal drei Wochen Ferien.
Die Pflichtfächer in den einzelnen Schwerpunktkursen sind:
Kurs Tl: Deutsch, Mathematik, Naturwissenschaften,
Technisches Zeichnen (einschließlich CAD) oder Informatik
Kurs WW: Deutsch, Mathematik, Volkswirtschaftslehre
und Betriebswirtschaftslehre, Informationstechnologie und
Informatik, Englisch
Kurs GD: Deutsch, Mathematik, Gestaltung/
Design, Physik, Computergestütztes Gestalten
Kurs SW: Deutsch, Mathematik, Gesellschaftswissenschaften
(Pädagogik/Psychologie, Soziologie, Rechtskunde), Informationstechnologie
und Informatik, Englisch.
Kurs DÜ: Deutsch, 2. Fremdsprache (Englisch
oder Französisch; jeweils nur für Fortgeschrittene), 3.
Fremdsprache (Englisch oder Französisch oder Spanisch),
Informationstechnologie und Informatik.
In der Regel wird zusätzlich ein weiteres, auf den Schwerpunkt bezogenes
Fach unterrichtet.
Die Ausbildung am Studienkolleg dauert in der Regel zwei Semester, das
heißt ein Jahr. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedes dieser beiden
Semester einmal wiederholt werden. Am Ende steht die Feststellungsprüfung,
in der in der Regel neben Deutsch zwei weitere Fächer des besuchten Schwerpunktkurses
schriftlich geprüft werden. Gegenstand der mündlichen Prüfung können alle
im jeweiligen Schwerpunktkurs unterrichteten Fächer sein.
Die Prüfung kann einmal, frühestens nach Ablauf eines halben Jahres und
nur im Ganzen, wiederholt werden.
Mit bestandener Feststellungsprüfung haben Sie die Hochschulzugangsberechtigung
für das Studium Ihres gewünschten Faches an einer deutschen Fachhochschule.
Zulassungsbeschränkungen: Numerus clausus
Einer sofortigen Zulassung kann jedoch der so genannte Numerus clausus,
die Zulassungsbeschränkung, im Wege stehen. In einer Reihe
von Fächern reicht die Anzahl der vorhandenen Studienplätze
für die Zahl der Bewerber nicht aus. Deutsche wie Ausländer
unterliegen daher einem Auswahlverfahren, bei dem in erster
Linie der Notendurchschnitt des Hochschulzugangsberechtigungszeugnisses
den Ausschlag gibt. In einigen Studiengängen gibt es landesweite
oder örtliche Zulassungsbeschränkungen. Informieren Sie sich
bei der Fachhochschule Ihrer Wahl, ob für den von Ihnen gewünschten
Studiengang Zulassungsbeschränkungen bestehen.
Da dem Studium von Ausländern an deutschen Fachhochschulen großer Wert
beigemessen wird, sind fünf Prozent der Studienplätze in Numerus-clausus-Fächern
für Studienbewerber aus dem Ausland reserviert.
Zulassung im zentralen Vergabeverfahren
Für einige Studiengänge an Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen vergibt
die ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, Sonnenstraße
171, D-44128 Dortmund) die Studienplätze. In diesem Fall muss sich der
Kandidat bei der ZVS bewerben, wo er auch die entsprechenden Zulassungsanträge
erhält. Diese Regelung gilt nicht nur für Deutsche, sondern auch für Bewerber,
die den Deutschen zulassungsrechtlich gleichgestellt sind. Dies sind Staatsangehörige
eines Mitgliedslandes der Europäischen Union und Ausländer, die eine deutsche
Hochschulzugangsberechtigung besitzen (so genannte Bildungsinländer).
Alle übrigen Ausländer bewerben sich, wie oben beschrieben, direkt beim
Akademischen Auslandsamt der gewählten Fachhochschule.
Welche Studiengänge in das Verfahren der ZVS einbezogen werden, wird zu
jedem Semester neu entschieden. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie sich
rechtzeitig informieren, ob Ihr gewählter Studiengang unter diese Regelung
fällt. Auskunft darüber können Sie jeweils zu Beginn des vorausgehenden
Semesters bei den Hochschulen erhalten.
Vorpraktikum
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium an einer Fachhochschule ist
in vielen Fächrn auch der Nachweis einer auf das Studienfach bezogenen
praktischen Tätigkeit vor Beginn des Studiums.
Erkundigen Sie sich so früh wie möglich bei den deutschen Fachhochschulen,
die Sie interessieren, ob für das von Ihnen gewünschte Fach vor der Zulassung
zum Studium ein berufliches Vorpraktikum notwendig ist. Es lohnt sich,
die Anforderungen mehrerer Fachhochschulen in dieser Frage zu vergleichen.
Bei der Vermittlung von Praktikantenstellen sind eigene Praktikantenämter
der Fachhochschulen oder auch staatliche Stellen wie das Arbeitsamt behilflich.
Erkundigen Sie sich auch, ob Zeiten praktischer Tätigkeiten oder eine
Berufsausbildung in Ihrem Heimatland von der deutschen Fachhochschule
anerkannt werden und mit welchen Dokumenten Sie sie nachweisen müssen.
Besondere Zulassungsvoraussetzungen
Eine Aufnahmeprüfung gibt es an deutschen Fachhochschulen nicht. Eine
Ausnahme bilden allerdings die Fachrichtungen Design/Gestaltug. Für ein
erfolgreiches Studium in den Studiengängen dieser Fachrichtungen ist eine
besondere künstlerische und gestalterische Begabung Voraussetzung. Eine
Eignungsprüfung ist daher vor der Zulassung zum Studium die Regel. Oftmals
wird auch der Nachweis einer spezifischen Vorbildung gefordert, zum Beispiel
für den Studiengang Übersetzen und Dolmetschen.
Zulassungsvoraussetzungen für weiterführende
Studien
Die Voraussetzungen, die Sie zur Zulassung zu einem Aufbaustudium an
einer deutschen Fachhochschule erfüllen müssen, liegen - anders als beim
oben beschriebenen Weg an eine Fachhochschule für ein Vollstudium - im
Ermessen der jeweiligen Fachhochschule. In der Regel ist die erste Bedingung
jedoch ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Daher hier nur der allgemeine
Rat, sich zum Beispiel mit der DAAD-Broschüre "Aufbaustudiengänge
an Hochschulen in Deutschland“ einen Überblick über das Angebot an solchen
Studienmöglichkeiten zu verschaffen.
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