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Erstes Deutsch-Ukrainisches
Rechtsseminar
Ende September 2005 haben der Deutsche Akademische Austauschdienst
und das Institut für Gesetzgebung der Verkhovna Rada
ein erstes deutsch-ukrainisches Rechtsseminar in Kiew
veranstaltet. Mehr als 40 ukrainische und deutsche Rechtswissenschaftler
haben zwei Tage intensiv miteinander aktuelle Rechtsprobleme
diskutiert.
Im Mittelpunkt des Rechtsseminars standen aktuelle Fragen
und Desiderate aus den drei Bereichen „Verfassungsrecht“,
„Zivilrecht“ und „EU-Recht“ –
letzteres vor allem vor dem Hintergrund der beabsichtigten
EU-Annäherung der Ukraine. Insbesondere in Bezug
auf Fragen der Harmonisierung und der Einarbeitung von
EU-Recht in nationales Recht konnten die ukrainischen
Vertreter aus dem internationalen Recht von den Erfahrungen
der deutschen Kollegen profitieren. Gleichwohl spielte
das Verfassungsrecht eine grundlegende Rolle, da sowohl
zivilrechtliche Fragen als auch Fragen des Verhältnisses
von EU-Recht und nationalem Recht immer auch vor dem Hintergrund
des Verfassungsrechts zu sehen sind. Verfassungsrechtliche
Fragen waren etwa das Verhältnis von Recht und Macht,
die Problematik häufiger Verfassungsänderungen
in der Ukraine, Grundrechte (etwa das Recht auf Versammlungsfreiheit),
der Einfluss des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte auf die Praxis des ukrainischen Verfassungsgerichts.
Im Bereich des Zivilrechts wurde recht heftig das Verhältnis
von Zivilgesetzbuch und Wirtschaftskodex diskutiert -
bestehende Widersprüche zwischen beiden Gesetzesbüchern
störten eine wirtschaftliche Entwicklung der Ukraine,
so einige der Teilnehmer, manche gingen sogar soweit,
den Wirtschaftskodex für überflüssig zu
erklären.
Nachdem in drei parallelen Sektionen gemeinsame Forschungsinteressen
identifiziert worden waren, verabredeten sich die deutschen
und ukrainischen Partner für die weitere akademische
Zusammenarbeit – denn der DAAD stellt in der Folge
dieses Seminars Stipendien für Forschungsaufenthalte
ukrainischer Rechtswissenschaftler zur Verfügung.
Geplant ist darüberhinaus, mit DAAD-Unterstützung
ein bis zwei kleinere Folgeseminare abzuhalten.
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In der Mitte: Die beiden Veranstalter
Dr. Randolf Oberschmidt (DAAD), Prof. Dr. Oleksandr
Kopylenko (Institut für Gesetzgebung der Werchowna
Rada der Ukraine) |
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