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Kleines Deutsches
Sprachdiplom Das
Kleine Deutsche Sprachdiplom für Ausländer wird
vom Goethe-Institut Inter Nationes im Auftrag
der Ludwig-Maximilians- Universität zu München
verliehen.
Die Prüfungsaufgaben werden
vom Goethe-Institut München und der
Ludwig-Maximilians-Universität zu München
gemeinsam erstellt. Korrektur und Bewertung
erfolgen zentral durch die beiden
Institutionen.
Das inhaltliche Niveau der
Prüfungsthemen orientiert sich an den
Kenntnissen eines allgemeinen gebildeten
Zeitungslesers. Die Situationen und Anlässe in
den Prüfungsteilen können sich sowohl auf die
Verwendung des Deutschen in einem
deutschsprachigen Land als auch auf das Deutsche
als Verkehrs- und Verhandlungssprache beziehen.
Zum Verständnis der Prüfungstexte sind weder
Fachwissen noch historische Kenntnisse
erforderlich. Vorausgesetzt wird jedoch eine
Vertrautheit mit der europäischen
Lebenswelt.
Das Kleine Deutsche
Sprachdiplom können alle Interessenten ablegen,
die Deutsch als Fremdsprache sprechen und über
weit fortgeschrittene Deutschkenntnisse
verfügen. Das Mindestalter für die Teilnahme
beträgt 18 Jahre. Personen mit Deutsch als
Muttersprache sind von der Prüfung
ausgeschlossen.
Die Prüfung besteht aus einem
schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Prüfungen zum KDS werden in 77
Ländern durchgeführt. Die Prüfung kann an
Universitäten und Goethe-Instituten in
Deutschland, an Kulturinstituten im Ausland
sowie bei einigen Institutionen im In- und
Ausland abgelegt werden, die das Goethe-Institut
im Einvernehmen mit der
Ludwig-Maximilians-Universität München zu
Prüfungszentren ernannt hat.
Großes Deutsches
Sprachdiplom Das Große
Deutsch Sprachdiplom für Ausländer wird vom
Goethe-Institut Inter Nationes im Auftrag der
Ludwig-Maximilians- Universität zu München
verliehen.
Die Prüfungsaufgaben werden
vom Goethe-Institut München und der
Ludwig-Maximilians- Universität gemeinsam
erstellt. Korrektur und Bewertung erfolgen
zentral durch die beiden Institutionen.
Das inhaltliche Niveau der
Prüfungsthemen orientiert sich an den
Kenntnissen eines allgemein gebildeten
Zeitungslesers. Die Situationen und Anlässe in
den Prüfungsteilen können sich sowohl auf die
Verwendung des Deutschen in einem
deutschsprachigen Land als auch auf das Deutsche
als Verkehrs- und Verhandlungssprache beziehen.
Eine Vertrautheit mit der europäischen
Lebenswelt wird vorausgesetzt.
Das Große Deutsche
Sprachdiplom können alle Interessenten ablegen,
die Deutsch als Fremdsprache sprechen und über
sehr weit fortgeschrittene Deutschkenntnisse
verfügen. Das Mindestalter für die Teilnahme
beträgt 18 Jahre. Personen mit Deutsch als
Muttersprache sind von der Prüfung
ausgeschlossen.
Die Prüfung besteht aus einem
schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Das Große Deutsche
Sprachdiplom steht an der Spitze des
Prüfungsangebots und stellt unter den Prüfungen,
die das Goethe-Institut Inter Nationes anbietet,
die höchsten Anforderungen an die sprachliche
Kompetenz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Die Prüfung verlangt eine nahezu
muttersprachliche Beherrschung der Deutschen
Sprache in allen Bereichen des privaten,
beruflichen und öffentlichen Lebens.
Zentrale
Oberstufenprüfung Die
Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) ist eine
Prüfung zur Feststellung differenzierter
allgemeinsprachlicher Kenntnisse des Deutschen
und liegt im Schwierigkeitsgrad auf der Stufe
des Kleinen Deutschen Sprachdiploms.
Die ZOP prüft sprachliches
Handeln innerhalb eines breiten thematischen und
situativen Spektrums. Von den Teilnehmern an der
ZOP werden erheblich differenzierte sprachliche
Mittel, eine starke Nuancierung beim Ausdruck
und ein breites Repertoire an idiomatischer
Ausdrucksweise erwartet.
Die Zentrale Oberstufenprüfung
können alle Interessentinnen und Interessenten
ablegen, die Deutsch als Fremdsprache sprechen
und über weit fortgeschrittene Deutschkenntnisse
verfügen. Das Mindestalter für die Teilnahme
beträgt 16 Jahre. Personen mit Deutsch als
Muttersprache sind von der Prüfung
ausgeschlossen.
An den Goethe-Instituten in
Deutschland wird die Prüfung in der Regel nur
nach dem Besuch eines Sprachkurses in der
Oberstufe angeboten. Die ZOP besteht aus einem
schriftlichen und einem mündlichen
Prüfungsteil.
Die ZOP wird im In- und
Ausland durchgeführt. Sie kann an den Goethe-
Instituten in Deutschland, den Kulturinstituten
im Ausland sowie bei Institutionen im Ausland,
denen das Goethe-Institut Inter Nationes eine
Prüfungslizenz erteilt, abgelegt werden. Diese
Institutionen verwenden das Qualitätssiegel
“Prüfungszentrum des Goethe-Instituts“.
Über die genannten
Sprachprüfungen können Sie sich auch im Internet
informieren:
Es gibt noch andere Fälle, in
denen Sie vom Nachweis der Deutschkenntnisse
befreit werden können. Dies hängt in der Regel
vom Studienfach, vom Studienziel und von der
Studiendauer ab. Die Entscheidung über die
Zulassung liegt in diesen Fällen im Ermessen der
jeweiligen Hochschule und kann gegebenenfalls
mit Auflagen (studienbegleitende Deutschkurse)
verbunden werden. Dazu einige
Beispiele: Einige (aber eben nicht alle)
Hochschulen stellen ihre ausländischen
Studienbewerber vom Sprachnachweis frei, wenn
sie für den Studiengang ihrer Wahl keine
Deutschkenntnisse benötigen (etwa wenn die
Unterrichtssprache Englisch ist). Einige
Hochschulen verlangen nur dann den
Sprachnachweis, wenn der ausländische Bewerber
einen Studienabschluss an der deutschen
Hochschule anstrebt. An einigen Hochschulen gibt
es die Regelung, dass der Nachweis darüber
ausreicht, dass Sie in Ihrem Heimatland
Germanistik studiert haben. Diese Regelungen
sind aber von Hochschule zu Hochschule
unterschiedlich. |