
Das Deutsche
Sprachdiplom (DSD) der KMK, Stufe II, kann an
deutschen Auslandsschulen, aber auch an
ausländischen – staatlichen wie privaten –
Bildungseinrichtungen weltweit erworben werden,
die vom Zentralen Ausschuss für das DSD der KMK,
einem Bund-Länder-Gremium, eine Genehmigung als
Prüfungsschule erhalten haben.
Voraussetzung für die
Genehmigung ist u.a. der Nachweis von 1200 bis
1600 Stunden Deutschunterricht in mindestens
sieben aufeinanderfolgenden Klassen an einer
deutschen Auslandsschule und in mindestens fünf
aufeinanderfolgenden Klassen in MOE/GUS (Mittel-
Ost-Europa / Gemeinschaft Unabhängiger Staaten)
wegen des andersartigen Schulsystems und der in
der Regel höheren Stundentafel für Deutsch. Es
handelt sich um eine hoheitliche Prüfung, die
unter dem Vorsitz einer aus Deutschland
entsandten Lehrkraft mit der
Sekundarstufe-II-Lehrbefähigung Deutsch und/oder
eine moderne Fremdsprache abgenommen wird. Der
schriftliche Prüfungsteil wird zentral in
Deutschland korrigiert und bewertet.
Das
Sprachdiplom beschreibt Standards für
qualifizierte Deutschkenntnisse für ein Studium
in Deutschland. Es dient als Nachweis der
Deutschkenntnisse, die für die Aufnahme eines
Hochschulstudiums in Deutschland erforderlich
sind. Seine unverwechselbare Stellung besteht
darin, dass es die normgebende Messlatte für
alle anderen Sprachzertifikate für Deutsch als
Fremdsprache ist, deren Äquivalenz mit dem DSD
der KMK von der KMK geprüft und bestätigt werden
muss. Das DSD der KMK wird zur Zeit in 50
Ländern abgehalten.
Näheres zur Stufe II
des Deutschen Sprachdiploms der
Kultusministerkonferenz (DSD II) erfahren Sie
unter der Adresse http://www.dasan.de/j/daf/pruefungen/pruef_dsd.htm
im Internet.
(Text der Kurzinformation
verabschiedet auf der 187. Sitzung des Zentralen
Ausschusses für das DSD der KMK, am 27.11.2002)
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